Diskussion der Frage: besteht eine Schizophrenie?

Nachfolgend wird anhand eines Beispiels folgende Frage diskutiert:

Hat“ der Patient XY eine Schizophrenie oder „hat“ er keine Schizophrenie?

Die Frage wird nachfolgend in Bezug auf die Kant`schen Erkenntnisse diskutiert und beantwortet.

Gesetzt der Fall es gehe um eine Person mit einer grenzwertigen Symptomatik, das heißt es sind einige psychopathologische Phänomene in leichter (grenzwertiger) Ausprägung vorhanden und es stellt sich daher die Frage: hat der Patient XY eine Schizophrenie oder hat er keine Schizophrenie.

Diese Frage kann nur subjektiv und nicht objektiv, das heißt allgemein gültig beantwortet werden, weil die Entscheidung ob eine Schizophrenie besteht oder nicht besteht, in Bezug auf ein transzendentales Schema, eine bloße Idee gefällt wird (vergleiche Kant Zitat 13 und Kant Zitat 4). Man kann auch sagen dass diese Entscheidung nicht an einem Probierstein der Realität geprüft werden kann, sondern nur in der Vorstellung geprüft werden kann ob die Diagnose „Schizophrenie“ zutrifft oder nicht zutrifft (vergl. mit Kant Zitat 7).

Wenn man in Bezug auf die einzelnen Phänomene, welche sämtliche bloße Ideen sind, und in Bezug auf die in psychiatrischen Kategorien der ICD-10 Klassifikation, welche ebenfalls sämtliche bloße Ideen sind, feststellt, dass die Phänomene grenzwertig vorhanden sind und in weiterer Folge feststellt, dass die in Betracht kommende Diagnose gemäß ICD-10 Klassifikation zutrifft, so sollte man sich auch der damit verbundenen Konsequnezen bewußt sein bzw. sollte man wissen, welcher erkenntnismäßige Stellenwert einer solchen Erkenntnis zukommt.

Das heißt, man sollte sich dessen bewußt sein, dass damit nur relative Erkenntnisse in Bezug auf dieses transzendentale Schema möglich sind.

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weiter zum Beitrag: Beispiel zur Frage: besteht weiterhin eine psychotische Störung?

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weiter zum Beitrag: Zur Verwendung des Begriffs: Schizophrenie

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Hat“ der Patient XY eine Schizophrenie oder „hat“ er keine Schizophrenie?

Die Frage wird nachfolgend in Bezug auf die Kant`schen Erkenntnisse diskutiert und beantwortet.

Gesetzt der Fall es gehe um eine Person mit einer grenzwertigen Symptomatik, das heißt es sind einige psychopathologische Phänomene in leichter (grenzwertiger) Ausprägung vorhanden und es stellt sich daher die Frage: hat der Patient XY eine Schizophrenie oder hat er keine Schizophrenie.

Diese Frage kann nur subjektiv und nicht objektiv, das heißt allgemein gültig beantwortet werden, weil die Entscheidung ob eine Schizophrenie besteht oder nicht besteht, in Bezug auf ein transzendentales Schema, eine bloße Idee gefällt wird (vergleiche Kant Zitat 13 und Kant Zitat 4). Man kann auch sagen dass diese Entscheidung nicht an einem Probierstein der Realität geprüft werden kann, sondern nur in der Vorstellung geprüft werden kann ob die Diagnose „Schizophrenie“ zutrifft oder nicht zutrifft (vergl. mit Kant Zitat 7).

Wenn man in Bezug auf die einzelnen Phänomene, welche sämtliche bloße Ideen sind, und in Bezug auf die in psychiatrischen Kategorien der ICD-10 Klassifikation, welche ebenfalls sämtliche bloße Ideen sind, feststellt, dass die Phänomene grenzwertig vorhanden sind und in weiterer Folge feststellt, dass die in Betracht kommende Diagnose gemäß ICD-10 Klassifikation zutrifft, so sollte man sich auch der damit verbundenen Konsequnezen bewußt sein bzw. sollte man wissen, welcher erkenntnismäßige Stellenwert einer solchen Erkenntnis zukommt.

Das heißt, man sollte sich dessen bewußt sein, dass damit nur relative Erkenntnisse in Bezug auf dieses transzendentale Schema möglich sind.

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