faktischer Befund

Ein faktischer Befund ist ein Befund der sich auf Fakten gründet.

Man kann demgemäß auch sagen: ein faktischer Befund gründet sich auf eine faktische Einheit.

Ein faktischer Befund ist somit ein objektiver Befund und damit ein ganz anderer Befund, als ein Befund der sich auf eine Idee und deswegen auf eine systematische Einheit gründet (vgl. mit Kant Zitat 7).

In der Medizin sind viele Befunde faktische Befunde. Allerdings sind in der Medizin nicht wenige Befunde durch Ideen/Theorien/Konzepte begründete Befunde. So ist etwa die Vorstellung dass eine Migräne vaskulär bedingt ist, oder die Vorstellung dass eine Migräne durch eine aseptische Entzündung bedingt ist durch eine Idee begründet.

In der Psychiatrie gibt es praktisch keine faktischen Befunde (ausgenommen ganz wenige Befunde, etwa dass Alkohol im Blut bei einem Rausch nach Alkoholkonsum nachweisbar ist).

Grundsätzlich sind jedoch in der Psychologie sämtliche psychologischen Befunde und in der Psychiatrie sämtliche psychopathologischen Befunde bzw. die psychiatrischen Befunde durch Ideen begründete Befunde und damit keine faktischen Befunde.

Man sollte sich daher in der Psychiatrie und somit auch in der Biologischen Psychiatrie nicht täuschen wenn man gewisse psychische Störungen biologisch erklären kann, dass es sich dabei um faktische Befunde handelt. Mit anderen Worten: eine psychologische Einheit und auch eine psychiatrische Einheit ist immer eine auf der Grundlage einer Ideologie erkannte Einheit und damit eine systematische Einheit bzw. eine ideologische Einheit und keine faktische Einheit.

Analoges gilt auch für die Psychologie und Psychotherapie. Auch in diesen Bereichen kann man praktisch keine faktischen Erkenntnisse gewinnen, sondern es entstehen diese Erkenntnisse und damit die psychologischen und die psychotherapeutischen Ideen und damit die entsprechenden Sichtweisen immer auf der Grundlage einer Ideenlehre bzw. auf der Grundlage einer Ideologie.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet erkennt man, dass ein faktischer Befund auf der Grundlage eines Objekts bzw. auf der Grundlage eines Faktums erkannt und eine solche Einheit daher allgemein gültig bzw. objektiv gültig bestimmt werden kann. (vgl. mit Kant Zitat 7)

Man kann daher auch sagen: ein faktischer Befund wird auf der Grundlage von objektiver Evidenz erkannt wohingegen ein ideologischer Befund auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erkannt wird.

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(letzte Änderung 21.03.2020, abgelegt unter Befund, Nervensystem, Neurologie, neurologisches Phänomen, Psychiatrie, Psychologie, Medizin, Definition)

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