psychiatrischer Befund

Der psychiatrische Befund ist der Befund den die Fachperson in der Psychiatrie (Psychiater/Psychiaterin) bei der psychiatrischen Untersuchung erhebt.

Man kann auch sagen: der psychiatrische Befund ist der Befund der vom Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie im Hinblick auf krankheitswertige psychische Auffälligkeiten – somit im Hinblick auf eine krankheitswertige Störung der Psyche feststellt.

Es geht dabei also um die Frage ob eine krankheitswertige Störung der Psyche somit eine psychischen Störung vorliegt?

Dabei gründet sich der psychiatrische Befund auf die Merkmale der psychischen Störung, also auf die charakteristischen bzw. die typischen psychopathologischen Phänomene und auch auf deren Entwicklung, also auf den Verlauf.

Demgemäß gründet sich der psychiatrische Befund auf den psychopathologischen Befund und auf den Verlauf, also auf den Querschnitt und im Längsschnitt erhoben wird. Es ist dies also der psychische Befund, wie er sich aus dem aktuell erhebbaren Befund und aus dem Verlauf ergibt und wie dieser unter der Führung von Ideen erkannt wird und letztlich zur psychiatrischen Idee führt (vgl. mit Jaspers Zitat) die im gegebenen Fall aufgrund der klinischen Erscheinung das klinische Erscheinungsbild und damit die psychiatrische Diagnose bestimmt.

Auf diese Art und Weise erkennt eine Fachperson in der Psychiatrie – also ein Psychiater bzw. eine Psychiaterin – eine psychische Störung.

Ein psychiatrischer Befund gründet sich somit auf krankheitswertige psychische Symptome und krankheitswertige psychische Phänomene, die man auch als psychopathologische Phänomene bezeichnet, und ferner auf die zeitliche Entwicklung der psychischen Erscheinungen – also auf den Verlauf.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet gründet sich der psychiatrische Befund auf eine psychiatrischen Idee, die empirisch auf der Grundlage des vorhandenen Wissens von der erkennenden Fachperson erkannt wird. Dabei erscheint der Begriff dieser Idee im Bewusstsein der erkennenden Fachperson, wenn diese die psychischen Merkmale, also die psychischen Symptome und die krankheitswertigen psychischen Phänomene durch den Bezug auf diese systematische Einheit geistig auffasst. (vgl. mit Kant Zitat 7)

Nach dem eine psychiatrische Diagnose im Wesentlichen infolge der kranheitswertigen psychischen Erscheinungen festgestellt wird entscheidet also die Phänomenologie wie sie durch die Psychopathologie erfasst wird um was für eine psychische Störung es sich handelt. Es sind also die phänomenologischen Merkmale, nämlich die psychopathologischen Phänomene der psychiatrischen Kategorien die entscheidenden Merkmale durch die eine psychische Störung und damit eine psychiatrische Diagnose auf der Grundlage einer psychiatrischen Klassifikation erkannt und bestimmt wird. Man kann in der Psychiatrie eine psychiatrische Diagnose nur auf der Grundlage einer definierten Ideenlehre, somit nur auf der Grundlage Ideologie erkennen, wie diese z.B. in der psychiatrischen ICD Klassifikation (-> WikiBeitrag) oder in der DSM Klassifikation (-> WikiBeitrag) definiert worden sind. Auf dieser Grundlage kann man in der Psychiatrie auf der Ebene der Ideen die einzelne diagnostische Einheit einer psychischen Störung und damit die einzelne psychiatrische Diagnose etwa innerhalb der Psychiatrischen ICD-10 Klassifikation subjektiv gültig erkennen und subjektiv  gültig bestimmen.

Durch biologische Befunde bzw. durch physische Befunde, wie sie mit physischen Methoden festgestellt werden kann man gewisse psychische Störungen zwar besser erklären und damit besser verstehen diagnostisch bestimmen, oder im Sinn der der Biologischen Psychiatrie physisch bestimmen bzw. mit bestimmen

(Integrative psychiatrischen Diagnostik) kann man sie dadurch nicht (Weiteres dazu in diesem Vortrag).

Dies ist grundsätzlich nicht möglich, weil es sich bei psychischen Befunden um ganz andere Befunde als bei den faktischen Befunden bzw. bei den objektiven Befunden in der körperlichen Medizin handelt. (vgl. mit Kant Zitat 4)

Einen psychischen Befund kann man nur auf der Grundlage einer Idee auf der Ebene der Ideen erkennen, wohingegen man einen körperlichen Befund, der ein objektiven Befund ist, auf der Ebene der Objekte bzw. auf der Ebene der Fakten objektiv gültig und damit allgemein gültig erkennen und bestimmen kann (vgl. mit Kant Zitat 7). Die biologischen Befunde wie sie die Biologische Psychiatrie mit ihren Methoden hervorbringt sind also nützliche Zusatzbefunde durch die man gewisse psychische Störungen besser verstehen und besser erklären kann.

Den Sachverhalt dass man in der Psychiatrie in der Diagnostik die psychischen Störungen nur auf der Grundlage von Ideen und unter der Führung von Ideen erkennen kann hat der Psychiater und Philosoph Karl Jaspers auf der Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant erkannt. (vgl. mit Jaspers Zitat und den anderen Jaspers Zitaten)

In dieser Hinsicht hat der Psychiater Emil Kraepelin sich getäuscht als dieser geglaubt hat, dass man gewisse psychische Krankheiten – etwa die Einheit Dementia praecox (vgl. mit Kraepelin Zitat 1) – aus der bald die Einheit Schizophrenie hervorgegangen ist – in Zukunft wird allgemein gültig und damit objektiv gültig bestimmen können. (siehe dazu auch die anderen Kraepelin Zitate und weiters dazu auch Poster 6 : Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy)

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(letzte Änderung 17.05.2022, abgelegt unter: Befund, Gutachten, Psychiatrie, psychiatrische Diagnose, Definition)

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