psychisch bedingt

Psychisch bedingt ist eine gesundheitliche Störung (Krankheit), wenn man denkt, dass eine psychische Ursache diese gesundheitliche Störung bedingt.

Man stellt sich in einem solchen Fall also vor, dass gewisse psychische Faktoren bzw. gewisse psychische Umstände eine gewisse körperliche gesundheitliche Störung oder eine gewisse psychische Störung und damit gewisse psychische Phänomene bedingen.

Da man die psychische Ursache nicht „physisch“ durch physische Parameter in der Diagnostik bestimmen kann, ist es nicht möglich „physisch zu beweisen, dass eine gesundheitliche Störung (Krankheit) psychisch bedingt ist.

Man kann also die Ursache einer solchen gesundheitlichen Störung nur auf der Grundlage einer Idee erkennen.

Bei der Idee „psychisch bedingt“ handelt es sich also um ein Konzept unter dem man die Faktoren auffasst von denen man denkt, dass sie im Sinn einer komplexen Ursache durch ihr Zusammenwirken die Ursache bilden.

Man stellt sich also in einem solchen Fall vor dass psychische Gegebenheiten und Umstände die Kausalität der gesundheitlichen Störung bilden.

In diesem Sinn kennt man in der Medizin verschiedene gesundheitliche Störungen von denen man denkt, dass die Ursache dieser klinischen Erscheinungen wesentlich durch psychische Faktoren bedingt oder mitbedingt ist. Dazu zählen etwa die Einheit Vegetative Dystonie, oder die gesundheitliche Störung, die man als Fibromyalgie bezeichnet, oder die Somatoforme Schmerzstörung, das Fatigue Syndrom, der Spannungskompfschmerz und andere funktionelle Störungen.

In der Psychosomatik denkt man sich, dass z.B. die Anorexie und die Bulimie wesentlich durch psychische Faktoren bedingt oder mitbedingt sind.

Auch in der Psychiatrie kennt man den Begriff „psychisch bedingt“ und man stellt sich vor, dass hier vor allem die psychischen Störungen, die der 3. Schicht und zum Teil auch die der 2. Schicht nach der Schichtenregel von Karl Jaspers „psychisch bedingt“ oder durch psychische Faktoren wesentlich mitbedingt sind.

Auch in der Alternativmedizin, in der Psychosomatik, in der Homöopathie gibt es viele Formen von gesundheitlichen Störungen bei denen man denkt, dass psychische Faktoren und sonstige Faktoren die jeweilige gesundheitliche Störung hervorrufen und die demgemäß durch die jeweiligen Konzepte erfasst, verstanden und erklärt werden.

Was also im einzelnen Fall kausal ist, kann bei vielen gesundheitlichen Störungen nicht allgemein gültig auf der Ebene der Objekte bzw. auf der Ebene der Fakten bestimmt werden, sondern man kann dies nur subjektiv gültig auf der Grundlage einer Idee erkennen, deren Merkmale man unter dem Begriff der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Daher kann bei einer solchen gesundheitlichen Störung nur auf der Grundlage von subjektiver Evidenz erkannt werden, ob etwas „psychisch bedingt“ ist oder nicht.

Mit anderen Worten: man kann nicht augenscheinlich evident erkennen was „psychisch bedingt“ ist, sondern es kann dies nur subjektiv evident und damit mehr oder weniger einleuchtend evident von einer Person erkannt werden, wenn sie den Sachverhalt auf der Ebene ihrer Ideen durch Überlegung prüft.

Daher kann in einem solchen Fall nicht wirklich reliabel festgestellt werden, ob etwas „psychisch bedingt“, „körperlich bedingt“ oder durch eine sonstige Ursache bedingt ist.

Man kennt nämlich weder die Relation der verschiedenen Faktoren zueinander noch kann man das Gewicht der Faktoren allgemein gültig bestimmen, sondern es kann die erkennende Person nur auf der Ebene ihrer Vorstellungen, durch das geistige Abwägen der einzelnen Aspekte subjektiv gültig erkennen und subjektiv gültig entscheiden, was in welchem Ausmaß kausal ist bzw.welches Gewicht der einzelne Faktor hat.

So kann man etwa in einem Fall von Rückenschmerzen nicht allgemein gültig entscheiden und erkennen in welchem Umfang etwa muskuläre Verspannungen, oder körperliche degenerative Veränderungen – so wie diese im Röntgenbild durch bildgebende Befunde sichtbar sind – oder sonstige Faktoren (psychische Überlastung, mechanische Überlastung, ernährungsbedingte Faktoren, sonstige Faktoren) kausal sind.

Durch physische Befunde etwa durch sichtbare degenerative Veränderungen an der Wirbelsäule, kann man die Beschwerden und damit die Schmerzen unter Umständen erklären, aber diagnostisch bestimmen kann man die Störung im Zweifelsfall damit nicht, weil man die Relation der Erscheinungen (Phänomene) zu den körperlichen Faktoren und auch die Relation der Faktoren untereinander nicht kennt.

Dies ist für die Wissenschaft von Relevanz. In der Wissenschaft kann man nämlich bei derartigen gesundheitlichen Störungen nicht verlässlich entscheiden, ob etwa ein gewisser Fall in eine gewisse Kategorie im Rahmen der Diagnostik aufgenommen werden soll, wenn die Ursache der gesundheitlichen Störung nicht allgemein gültig bestimmt werden kann (->Weiteres dazu auf Poster 3: PROBABILITY IN MEDICINE AND IN PSYCHIATRY – IN THE LIGHT OF IMMANUEL KANT`S PHILOSOPHY).

Es ist dies also für die Praxis, die Wissenschaft und auch für die Theorie von Relevanz, ob etwas allgemein gültig oder nur auf der Grundlage einer Idee erkannt und bestimmt werden kann. Und es ist dies auch bei der Erstattung eines Gutachtens in der Medizin, in der Psychiatrie (Psychologie) und auch in anderen Bereichen von Relevanz. Und daher ist dieser Sachverhalt auch für die Rechtsprechung von Relevanz.

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(letzte Änderung 02.05.2017, abgelegt unter: Definition, Gutachten, Kausalität, Medizin, Neurologie, Psyche, Psychiatrie, psychische Störung, Psychologie, Psychosomatik, Psychotherapie, Rechtsprechung, Ursache, Ursache von gesundheitlichen Störungen, Wissenschaft)

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