über die Grenzen der Diagnostizierbarkeit

Diagnosen sind regulative Einheiten, die es uns ermöglichen  Krankheitszustände unter gewissen Krankheitseinheiten aufzufassen.

Mit anderen Worten: Die real vorkommenden Krankheitszustände können damit einzelnen Krankheitseinheiten zugeordnet werden.

Dabei gründen sich die Krankheitseinheiten auf einzelne Krankheitsmerkmale.

In der Regel sind Symptome und Befunde (engl. symptoms and signs) die klinischen Krankheitsmerkmale.

Wenn in einem Fall die Krankheitsmerkmale hinreichend deutlich ausgeprägt sind dann ist auf der Grundlage dieser Merkmale und der Krankheitseinheit die Bestimmung der Krankheit (Störung) möglich.

Wenn die einzelnen Krankheitmerkmale jedoch nicht so deutlich ausgeprägt sind oder gewisse Krankheitmerkmale fehlen ist eine eindeutige Bestimmung des Krankheitszustandes bzw. der Diagnose oftmals nicht möglich.

Naturgemäß entstehen in einem solchen Fall diagnostische Probleme bzw. ist in einem solchen Fall eine eindeutige Zuordnung eines Krankheitszustandes zu einer Krankheitseinheit nicht möglich. 

Konkret kann es in einem solchen Fall also so sein, dass eine Fachperson nicht weiß welcher Krankheitseinheit sie den vorliegenden Krankheitszustand zuordnen soll. Verständlicherweise kommt es in solchen Fällen nicht selten vor, dass verschiedene Fachpersonen den Fall verschieden diagnostizieren.

Nur in den Fällen, in denen der Krankheitszustand auf vorzeigbare bzw. indirekt vorzeigbare körperliche Krankheitsmerkmale (welche von Immanuel Kant als Gegenstände schlechthin bezeichnet wurden – oder deren Beschaffenheiten) zurückgeführt werden kann, können solche fachliche Meinungsverschiedenheiten einer Klärung (Objektivierung) zugeführt werden. In den anderen Fällen steht die fachliche Meinung der einen Fachperson der fachlichen Meinung der anderen Fachperson gegenüber, ohne dass in einem solchen Fall objektiv entschieden werden könnte, welche Fachperson mit ihrer Diagnose richtig liegt.

Die eindeutige diagnostische Bestimmbarkeit ist also in solchen Fällen nicht möglich.

Die Diagnosen sind also systematische Einheiten, welche es uns in der Regel ermöglichen, Krankheitszustände unter gewissen Begriffen geistig aufzufassen und zu bestimmen. In manchen Fällen ist eine solche eindeutige Zuordnung und Bestimmung nicht möglich.

Weiteres zu diesem Themenbereich finden Sie auf der Seite:

Medizinische Diagnose und dem blog Medizinische Diagnostik.Diagnosen sind regulative Einheiten, die es uns ermöglichen  Krankheitszustände unter gewissen Krankheitseinheiten aufzufassen.

Mit anderen Worten: Die real vorkommenden Krankheitszustände können damit einzelnen Krankheitseinheiten zugeordnet werden.

Dabei gründen sich die Krankheitseinheiten auf einzelne Krankheitsmerkmale.

In der Regel sind Symptome und klinische Zeichen (engl. symptoms and signs) solche Krankheitsmerkmale.

Wenn in einem Fall die Krankheitsmerkmale hinreichend deutlich ausgeprägt sind ist somit eine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Krankheitseinheit möglich.

Wenn die einzelnen Krankheitmerkmale jedoch nicht so deutlich ausgeprägt sind oder gewisse Krankheitmerkmale fehlen ist eine eindeutige Bestimmung des Krankheitszustandes bzw. der Diagnose oftmals nicht möglich.

Naturgemäß entstehen in einem solchen Fall diagnostische Probleme bzw. ist in einem solchen Fall eine eindeutige Zuordnung eines Krankheitszustandes zu einer Krankheitseinheit nicht möglich. 

Konkret kann es in einem solchen Fall also so sein, dass eine Fachperson nicht weiß welcher Krankheitseinheit sie den vorliegenden Krankheitszustand zuordnen soll. Verständlicherweise kommt es in solchen Fällen auch nicht selten vor, dass verschiedene Fachpersonen den Fall verschieden diagnostizieren.

Nur in den Fällen, in denen der Krankheitszustand auf vorzeigbare bzw. indirekt vorzeigbare körperliche Krankheitsmerkmale zurückgeführt werden kann, können solche fachliche Meinungsverschiedenheiten einer Klärung (Objektivierung) zugeführt werden. In den anderen Fällen steht die fachliche Meinung der einen Fachperson der fachlichen Meinung der anderen Fachperson gegenüber, ohne dass in einem solchen Fall objektiv entschieden werden könnte, welche Fachperson mit ihrer Diagnose richtig liegt.

Die eindeutige diagnostische Bestimmbarkeit ist also in solchen Fällen nicht möglich.

Die Diagnosen sind also regulative Einheiten, welche es uns in der Regel ermöglichen, Krankheitszustände unter gewissen Begriffen geistig aufzufassen und zu bestimmen. In manchen Fällen ist eine solche eindeutige Zuordnung und Bestimmung nicht möglich.

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