klinischer Befund

Ein klinischer Befund ist ein Befund wie er in der Klinik erhoben wird.

Anmerkung: unter Klinik versteht man hier den Befund wie er im Rahmen der ärztlichen Untersuchung des Patienten am „Bett“ (von altgriechisch κλίνη klinē „Bett, Liege“) erhoben/gewonnen wird.

Dabei kann der klinische Befund ein faktischer Befund sein der sich auf eine faktische Einheit gründet.

Oder es gründet sich der klinische Befund auf eine Einheit, die nur durch den Begriff der Idee erkannt/erfasst werden kann. In diesem Fall wird der klinische Befund durch den Begriff der Idee bzw. durch die eine systematische Einheit der Idee erfasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Dies ist zum Beispiel der Fall wenn der klinische Befund die klinische Erscheinung der gesundheitlichen Störung erfasst, die sich etwa durch den Symptomenkomplex manifestiert – oder in der Histopathologie wenn sich der histopathologische Befund auf das histopathologische Bild – oder in der Zytopathologie auf das zytopathologische Bild – gründet.

In diesem Fall kann man auch sagen: der klinische Befund, der durch die klinische Untersuchung gewonnen wurde, hat letztlich unter anderem das klinische Erscheinungsbild der Störung/Abnormität/Pathologie aufzeigt.

In der Heilkunde kann man den klinischen Befund in den körperlichen Befund und in den psychischen Befund gliedern.

Dabei erhebt man in der Medizin in den einzelnen Fachbereichen den fachlichen klinischen Befund. So kennt man etwa den internistischen Befund, den orthopädischen Befund, den neurologischen Befund, den Befund aus dem Fachbereich der Hals-Nasen-Ohren Heilkunde respektive den HNO-fachärztlichen Befund, den augenfachärztlichen Befund usf.

Durch den jeweiligen klinischen Befund und durch weitere  medizinische Befunde und Zusatzbefunde kann der befasste Arzt sich ein Bild – im Sinn des klinischen Bildes bzw. des klinischen Erscheinungsbildes machen, um dadurch die gesundheitliche Störung bzw. die Krankheit zu beurteilen und die medizinische Diagnose zu stellen.

In der Psychiatrie erhebt man als Psychiater auf der Grundlage des fachlichen psychiatrischen Wissens auf Grundlage der klinischen Erfahrung den psychischen Befund bzw. den psychiatrischen Befund um dadurch die psychiatrische Diagnose der psychischen Störung zu bestimmen. Man bezeichnet diesen psychischen Befund in der Psychiatrie vielfach auch als psychopathologischen Befund, weil er sich auf die psychopathologischen Phänomene und auf den Verlauf der psychischen Störung gründet.

Während der klinische Befund in der Psychiatrie sich auf psychische Erscheinungen gründet, erhebt man in der Medizin vielfach einen Befund auf Grundlage von körperlichen Fakten bzw. auf der Grundlage von objektiv bestimmbaren körperlichen Befunden, so wie man diese in der „Natur“ vorfindet.

In der Psychologie erhebt man den psychologischen Befund, also den psychischen Befund wie dieser aus der Sicht der Psychologie infolge der vorliegenden psychischen Phänomene zu erheben ist. In der Regel wird der Psychologe also mehr mit den normalen psychischen Phänomenen befasst sein, hingegen der Psychiater in der Regel mit den krankheitswertigen Störungen der Psyche und daher überwiegend mit psychopathologischen Phänomenen. Man kann daher auch sagen: ein Psychologe wird in der Praxis und Wissenschaft überwiegend mit den normalen psychischen Funktionen befasst sein. Hingegen, ein in der psychiatrischen Klinik tätiger klinischer Psychologe so wie ein Psychiater mit den kranheitswertigen bzw. den abnormen psychischen Funktionen.

Demgemäß erhebt ein klinischer Psychologe den klinisch-psychologischen Befund auf Grundlage seines psychologischen Wissens, hingegen der Psychiater den (klinisch) psychiatrischen Befund bzw. den psychopathologischen Befund auf Grundlage seines ärztlich psychiatrischen Wissens. Und es wird demgemäß im Rahmen der fachärztlichen Ausbildung zum Psychiater, in der Klinik der Psychiatrie, im Fachbereich Psychopathologie die Erhebung des klinisch psychiatrischen Befundes gelehrt.

In der Diagnostik kann der klinische Befund oftmals durch Zusatzbefunde ergänzt werden.

Das Wort „Klinik“ bzw. „klinisch“ stammt aus dem griechischen und es kam zur fachsprachlichen Neubildung im 19. Jahrhundert zu lateinisch „clinice“ = „Heilkunst für bettlägerige Kranke“; aus gleichbedeutend altgriechisch: κλινική (kliniké)

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(letzte Änderung 05.02.2020, abgelegt unter Befund, Begriff, Definition, Diagnostik, Medizin, Neurologie, Psyche, Psychiatrie)

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