Zusatzbefund

Ein Zusatzbefund ist ein Befund der zusätzliche Informationen liefert.

In der Heilkunde ist ein Zusatzbefund ein Befund der etwa in Ergänzung zum klinischen Befund zusätzliche Informationen liefert.

In der Medizin ist in der Diagnostik ein Zusatzbefund also ein Befund der dem Arzt weitere Informationen liefert – womit diese seinen klinischen Befund ergänzen.

Wenn in der Diagnostik ein Befund erhoben wird um damit die  Diagnose zu stellen, dann ist dies kein Zusatzbefund, sondern ein notwendiger (essenzieller) Befund um dadurch das Wissen allgemein gültig zu sichern. Falls der Befund jedoch nur zusätzliche Informationen liefert, dann ist es ein Zusatzbefund.

Demgemäß liefert ein Zusatzbefund in der Diagnostik nur ergänzende Informationen, die etwa ein besseres Verständnis und eine bessere Erklärung der gesundheitlichen Störung (Krankheit) ermöglichen.

Daher ist ein Zusatzbefund nicht notwendig um die Diagnose qualifiziert zu stellen, sondern er liefert nur zusätzliche Informationen.

Damit ermöglicht der Zusatzbefund zum Beispiel ein noch besseres Verstehen des Phänomens bzw. des klinischen Erscheinungsbildes und es ist daher ein solcher Zusatzbefund ein mehr oder weniger wertvoller Befund, aber es ist in keinem Fall ein notwendiger Befund um die Diagnose zu stellen.

Ein Zusatzbefund kann ein objektiver Befund sein, oder es kann der Zusatzbefund ein subjektiver Befund sein.

In der Medizin ist ein objektiver Zusatzbefund ein Befund der gewisse zusätzliche Informationen auf der Ebene des Körpers liefert.

Zum Beispiel wurde in einem Verletzungsfall der Knochenbruch bereits durch die Röntgenuntersuchung gesichert und es liefert die Computertomographie (CCT – Untersuchung) als Zusatzbefund noch zusätzliche Informationen.

In der Psychiatrie ist ein Zusatzbefund kein notwendiger Befund um eine psychiatrische Diagnose zu stellen, sondern es liefert hier der Zusatzbefund zusätzliche Informationen. In diesem Sinn sind in der Psychiatrie die „physischen“ Befunde bzw. die biologischen Befunde, wie sie in den Bereichen der Biologischen Psychiatrie, etwa in der Genetik, in der Biochemie, in der Labormedizin (etwa der Nachweis von Botenstoffen/Transmittern im Blut bei einer depressiven Störung) oder sonstige Befunde von Spezialdisziplinen z. B. Befunde der Systemischen Neurowissenschaften, etwa Befunde der Funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRT) mehr oder weniger wertvolle Zusatzbefunde. Derartige bildgebende Befunde sind in keinem Fall notwendige Befunde um die psychische Störung in der psychiatrischen Diagnostik zu bestimmen. Vielmehr hat der Psychiater/die Psychiaterin die psychische Störung und damit die psychiatrische Diagnose bereits zuvor auf der Grundlage der klinischen Erscheinung somit auf Basis der Phänomenologie bzw. auf der Basis der Psychopathologie somit phänomenologisch bzw. psychopathologisch begründet erkannt und bestimmt.*

So liefert zum Beispiel die Bildgebung in der Psychiatrie bei der Feststellung einer psychischen Störung vom Typ der Alzheimer Krankheit zusätzliche Informationen zur klinischen Diagnose Demenz und man kann durch diesen Zusatzbefund das Auftreten der psychischen Störung etwa durch die auffälligen Atrophie-Zeichen der Hirnsubstanz erklären und damit das Auftreten der psychischen Störung verstehen. Oder man kann auch sagen: durch den Zusatzbefund kann man das Auftreten der psychischen Störung von der Art der Alzheimer Krankheit detaillierter biologisch begründen –  aber bestimmen oder sichern kann man die Diagnose dadurch nicht.

So wie bildgebende Befunde in der psychiatrischen Diagnostik Zusatzbefunde sind, sind auch testpsychologische Befunde – also Befunde, die durch die Testpsychologie ermittelt worden sind – Zusatzbefunde.

Daher kann zum Bespiel der psychiatrische Sachverständige das Zutreffen seiner psychiatrischen Diagnose in seinem psychiatrischen Gutachten nicht durch den Befund des psychologischen Tests begründen. Es beruht auch hier die Feststellung der psychischen Störung auf dem klinischen Befund bzw. kann die Testpsychologie nur einen Zusatzbefund liefern der diese Diagnose im günstigen Fall bestärken bzw. untermauern kann.*

Analoges gilt auch für gewisse Zusatzbefunde in der Medizin. Man kann auch hier gewisse medizinischen Diagnosen nur aufgrund der klinischen Erscheinung stellen. Durch gewisse biologische Befunde kann man die gesundheitliche Störung erklären und dadurch besser verstehen, aber bestimmen kann man sie dadurch nicht, weil auch hier die gesundheitliche Störung aufgrund der klinischen Erscheinung bzw. durch den Symptomenkomplex erkannt wird. Dies ist etwa bei der Diagnose Migräne der Fall.

Nachfolgend werden die Befunde einiger Methoden aufgelistet, diese sind in gewissen Fällen für die Diagnose entscheidend, in anderen sind es nur Zusatzbefunde also Befunde die zusätzliche Informationen liefern:

Röntgenbefund

Befund durch die Computertomographie (CCT)

Befund durch die Magnetresonanztomographie (MRT)

Pet Scan (Positronen- Emissions-Tomographie) (PET)

Befunde der Labordiagnostik

Befunde der Genetik

Ultraschallbefunde

neuro-physiologische Befunde (elektrophysiologische Befunde, Nervenleitgeschwindigkeit, evozierte Potentiale, Elektroenzephalogramm (EEG) usf.)

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Weitere* Erläuterungen zur Aussagekraft von Befunden – untersucht auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant – in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im April 2019 im Verlag tredition

 

(letzte Änderung 03.02.2020, abgelegt unter: Befund, Definition, Diagnostik, Heilkunde, Medizin, Psychiatrie, Forensische Psychiatrie)

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