vernünftiges Handeln

Vernünftiges Handeln ist das zielgerichtete Handeln das durch die Vernunft geleitet wird.

Man kann auch sagen vernünftiges Handeln ist zweckmäßiges Handeln.

Eine im Sinn der Aufklärung aufgeklärte Person wird bestrebt sein vernünftig zu handeln.

Vernünftiges Handeln unterscheidet sich vom unvernünftigen Handeln dadurch, dass zuerst durch reifliche Überlegung das bestmögliche Handlungsziel gesucht wird bevor die Handlung unternommen wird. Vernünftiges Handeln ist also eine Folge der vernünftigen Überlegung und des Mutes die angemessene Handlung zu unternehmen (vgl. mit Kant Zitat 11).

Es ist also die vernünftige Handlung die der Situation angemessene, somit die bestmögliche Handlung und es ist dies damit die zweckmäßige Handlung. (vgl. mit Kant Zitat 2)

Dies betrifft alle möglichen Bereiche des menschlichen Handelns. Dies betrifft das praktische Leben im Alltag. Also das Handeln in der Praxis im Alltag und es sollte demgemäß das Tun im privaten Bereich, im Beruf und auch in der Wissenschaft durch vernünftiges Handeln geleitet sein. Und nicht zuletzt sollte auch in der Politik die vernünftige Handlung angestrebt werden, weil dies zur Verwirklichung des Wohlergehens des Volkes der geeignete Weg ist. Das vernünftige Handeln ist also in allen Bereichen des menschlichen Lebens gefragt, insbesondere auch in der Medizin, in der Psychiatrie, in der Psychologie, in der Psychotherapie usf. weil nur durch die Vernunft geleitet die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden.

Dabei ist aber nicht immer das aktive Unternehmen einer Handlung das bestmögliche Tun, sondern es kann in gewissen Fällen auch das Nichts-Tun bzw. die Unterlassung der angedachten und damit überlegten Handlung zielführend sein, weil dies die Vernunft bzw. die vernünftige Überlegung und damit der gute alte Hausverstand erkannt hat, dass das das Nicht-Tun unter Umständen besser ist als das blinde und wenig überlegte Tun.

Dies kann in allen Bereichen von Bedeutung sein. Insbesondere kann dies in der Medizin von Bedeutung sein, wenn der Spruch gilt primum non nocere – wenn es um weitreichende Konsequenzen geht, die einer Behandlung folgen deren Indikation nicht richtig durchdacht und damit nicht richt bedacht und damit nicht richtig gestellt worden ist, weil damit der angestrebte  Zweck verfehlt wird und daher das aktive Handeln in einem solchen Fall als blindes Handeln bzw. als nicht hinreichend überlegtes Handeln zu bezeichnen ist. (vgl. mit Kant Zitat 2).

In diesem Sinn ist insbesondere auch in der Psychiatrie und in der psychiatrischen Wissenschaft das vernünftige Handeln zu fordern, so etwa auch wenn es um die Entwicklung der psychiatrischen Klassifikation der verschiedenen psychischen Störungen geht (Anmerkung: gegenwärtig sind die Psychiatrische ICD-10 Klassifikation und die DSM-V Klassifikation in Verwendung) wenn es also um die Frage geht, ob neue psychiatrische Diagnose, die eine zweckmäßige Einheit ist (bzw. sein sollte) eingeführt und die psychiatrische Klassifikation aufgenommen werden soll.

Dies sollte, wie es nach vernünftiger Überlegung einsehbar ist, erst nach reiflicher Überlegung erfolgen, wenn all die weitreichenden Konsequenzen wie sie für das Sozialwesen (das Versicherungswesen, das Gesundheitswesen usf.) eintreten hinreichend bedacht worden sind, weil sie für die ganze Gesellschaft von großer Bedeutung sind.

Es ist nämlich Niemandem wirklich gedient wenn jede psychische Auffälligkeit als krankheitswertige psychische Störung beschrieben und definiert wird.

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(letzte Änderung 13.12.2019, abgelegt unter philosophische Begriffe, Philosophie, Vernunft)

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