Medizinische Diagnosen sind zum Teil regulativ

Medizinische Diagnosen sind zum Teil regulativ in folgender Hinsicht.

Diagnosen sind regulativ in dem Sinne, dass überhaupt erst durch das Vorhandensein dieser Kategorien eine Zuordnung von Krankheitszuständen zu gewissen Krankheitseinheiten möglich ist und damit alle vorkommenden Fälle  einer beschränkten Anzahl von definierten Einheiten oder Kategorien gewissen Entitäten zugeordnet werden können.

Mit anderen Worten:

Diagnosen sind in der Medizin regulativ in der Hinsicht, dass ein konkreter Krankheitszustand entweder der einen oder der anderen Krankheitseinheit zugeordnet werden kann, falls die diagnostische Einheit durch den charakteristischen Symptomenkomplex erkannt wird.

Oder falls in der Psychiatrie die psychische Störung durch das klinische Erscheinungsbild nämlich durch den charakteristischen psychischen Symptomenkomplex erkannt wird (vergleiche mit Griesinger Zitat).

Medizinische Diagnosen sind auch regulativ, insofern sich aus der festgestellten Einheit ergibt, welche Therapie indiziert ist usf.

Medizinische Diagnosen sind auch regulativ, insofern sich daraus z.B. die Prognose bezüglich des weiteren gesundheitlichen Verlaufs ergibt.

Medizinische Diagnosen sind auch regulativ, insofern sich aus der Diagnose gutachterliche Entscheidung im Sinne einer Prognose ergibt.

Bezüglich des obigen vergleiche auch Kant Zitat 3 und Kant Zitat 3a.

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(letzte Änderung 25.12.2017, abgelegt unter: Medizin, Medizinische Diagnostik)

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