Suggestibiltität

Die Suggestibilität ist die Beeinflussbarkeit.

Das Wort Suggestibilität stammt vom lateinischen Verb suggerĕre (zuführen, unterschieben).

Psychologisch betrachtet ist die Suggestibilität die Beeinflussbarkeit einer anderen Person in dem Sinn, dass dieser Person eine gewisse Vorstellung „untergeschoben“ wird. Das bedeutet eine suggestible Person wird leicht eine Vorstellung übernehmen, die man ihr vorträgt bzw. die man ihr ansagt.

Eine wenig suggestible Person wird eine Vorstellung erst nach persönlicher, kritischer Prüfung übernehmen, wenn sie erkannt hat, dass diese Vorstellung bzw. diese Idee passend und daher zutreffend ist und damit die daraus hervorgehende Unternehmung für sie nützlich ist.

Man erkennt damit, dass die Suggestibilität bei gewissen psychischen Störungen und auch bei der geistigen Behinderung erhöht sein wird, weil hier die Kritikfähigkeit eingeschränkt ist.

Bekanntlich ist die Suggestibilitität besonders bei Personen mit einer psychischen Störung vom Typ einer Demenz gegeben und es ist die Suggestibilität auch bei einer geistigen Behinderung in Abhängigkeit vom Schweregrad gegeben.

Die Suggestibilität entsteht also auf der Grundlage einer kognitiven Störung. Wenn die Person – aus welchen Gründen auch immer – sich nicht kritisch mit einem Sachverhalt auseinander setzten kann bzw. sie daher den Sachverhalt nicht kritisch prüfen kann. Damit wird klar warum die erhöhte Suggestibilität zu ihrem Nachteil gereichen kann.

So kann etwa eine demente Person in Folge ihrer psychisch-geistigen Störungen sich nicht mehr kritisch mit dem Sachverhalt auseinandersetzen und sie kann daher auch nicht kritisch unterscheiden und auch nicht kritisch entscheiden was für sie von Nutzen ist.  Man erkennt damit grundsätzlich die Gefahr der erhöhten Beeinflussbarkeit. Dieses Unvermögen ist z.B. bei einer dementen Person im Rahmen einer Alzheimerkrankheit infolge der Merkfähigkeitsstörung bzw. infolge der Gedächtnisstörung gegeben, die ihrerseits zu Kritikstörungen und zu Orientierungsstörungen führen. Daher wird eine solche Person auch schon im Frühstadium der Demenz leicht geneigt sein einer Sache zuzustimmen, wenn ihr diese empfohlen bzw. „untergeschoben“ wird, weil sie sich gar nicht mit den Alternativen geistig auseinandersetzen kann. Es entsteht damit also auf der Grundlage der kognitiven Störung eine gewisse „Hörigkeit“, die bei verschiedenen psychischen Störungen typisch ist und die auch bei einer geistigen Behinderung typisch ist.

Dieser Sachverhalt ist in der Rechtssprechung von Relevanz und es ist dies daher auch in der Forensik von Relevanz.

Suggestibilität bei rechtlichen Angelegheiten

Es ist daher bei der Prüfung der Testierfähigkeit und überhaupt bei der Prüfung der Geschäftsfähigkeit durch den Gutachter bzw. durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen zu prüfen, ob das hinreichende Denkvermögen also die Fähigkeit zu Denken hinreichend gegeben ist um etwa einen letzten Willen rechtswirksam zu erklären.

In gleicher Weise ist bei der Beurteilung der Geschäftsfähigkeit vom Sachverständigen im Rahmen der Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens zu prüfen, ob die betroffene Person das anstehende Rechtsgeschäft hinreichend überblicken und beurteilen kann, und sie sodann ohne die Gefahr eines Nachteils für sich selbst entscheiden kann, ob sie das Rechtsgeschäft abschließen soll.

Und es ist die Frage der Suggestibilität auch im Strafrecht von Relevanz wenn der Verdacht auf eine relevante psychische Störung oder geistige Behinderung besteht. Es wird hier vom Sachverständigen die Suggestibilität, bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit, somit die Diskretionsfähigkeit und die Dispositionsfähigkeit  zu untersuchen und zu beurteilen sein.

Suggestibiltät im Alltag

Man kennt das Phänomen der Suggestibilität auch im Alltag, wie es etwa im Rahmen der Werbung wirksam eingesetzt und kommerziell genützt wird um die Produkte den Personen „anzupreisen“ und sie zum Kauf zu empfehlen. Oder man kennt die Werbung, wie sie in der Politik vor den Wahlen von den Parteien mit großem finanziellem Aufwand betrieben wird, damit sich die Wähler am Wahltag „richtig“ entscheiden. Das psychische Phänomen der Suggestibilität bzw. der Suggestion begegnet uns also Schritt für Schritt im täglichen Leben und es kann niemand von sich berechtigt sagen, dass er gänzlich unbeeinflussbar ist. Dies ist so, weil man gar nicht die Zeit und die Möglichkeit hat jeden Sachverhalt und alles ganz gründlich selbst zu überlegen und selbst zu prüfen. Daher bedient man sich praktisch ständig gewisser Empfehlungen und damit auch gewisser Vorurteile um die Dinge zu entscheiden.

Suggestibiltät in der Therapie

Die Suggestibilität ist in der Therapie ein wesentlicher therapeutischer Faktor.

In positiver Hinsicht ist die Suggestibilität von Relevanz, weil dadurch die Person gut in der Lage ist etwas für sie Nützliches zu übernehmen, etwa einen guten ärztlichen Rat zu übernehmen und sich zu merken.

In negativer Hinsicht ist die Suggestibilität problematisch weil eine suggestible Person geneigt ist Inhalte ohne kritisch Prüfung zu übernehmen und ihr dadurch unter Umständen ein Schaden erwachsen kann. Es kann sich dies also unter Umständen negativ für die Person auswirken – insbesondere wenn die Suggestion schon in der Absicht erfolgt die Person zu etwas zu überreden.

In einem solchen Fall suggeriert die empfehlende Person etwas, obwohl sie letztlich die Verantwortung und die damit verbundenen Folgen für die betroffene Person nicht trägt und dies unter Umständen für diese Person von Nachteil ist. Dies ist z.B. von Relevanz, wenn ein Arzt von der Dringlichkeit einer Indikation spricht, obwohl eine solche nur fraglich oder gar nicht dringlich gegeben ist.

Eine im Sinn der Aufklärung aufgeklärte Person wird also mündig sein und sich etwas nicht leicht suggerieren lassen. Eine solche Person wird sich bestmöglich informieren, letztlich wird sie aber die Entscheidung selbst treffen, eben weil sie auch die Konsequenzen selbst tragen muss und niemand anderer diese für sie diese tragen kann.

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(letzte Änderung 09.12.2020, abgelegt unter: psychologischer Begriff, Gutachten, psychiatrischer Begriff)

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