zum Begriff – objektiv

Der Begriff „objektiv“ wird in der Medizin in zweierlei Hinsicht verwendet:

Erstens wird der Begriff objektivwie folgt gebraucht:

Man sagt, dass etwas „objektiv“ ist und meint damit, dass diese Erkenntnis allgemein gültig ist. In diesem Fall handelt es sich nach Immanuel Kant um ein Erfahrungsurteil. Bei Erfahrungsurteilen stimmen alle Urteile über den Gegenstand überein (vergl. Kant Zitat 6).

Zweitens wird der Begriff objektivwie folgt gebraucht:

Der Begriff objektiv“ wird auch in Bezug auf nicht allgemein gültige Feststellungen benützt und zwar in dem der fachlichen, unabhängigen Sichtweise „Objektivität“ zuerkannt wird, wogegen die Laienmeinung als subjektive Meinung bezeichnet wird.

In diesem Fall handelt es sich sowohl bei der Fachperson, die ihre Meinung (Sichtweise) äußert, wie auch bei der Laienperson, die ihre Meinung (Sichtweise) äußert um ein Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant (vergl. mit Kant Zitat 6). Zum Beispiel bei Gericht wird der vom Gericht bestellte Sachverständige zu seiner Fachmeinung befragt. Diese Fachmeinung bezeichnet man als die bzw. eine „objektive Sichtweise“ im Gegensatz zur „subjektiven Sichweise“ der Partei.

Wahrnehmungsurteile und Erfahrungsurteile sind empirische Urteile.

Beispiele zu empirischen Urteilen finden Sie in diesem Beitrag.

 

(der Beitrag ist noch in Arbeit, die letzte Änderung erfolgte am 13.2.2010)

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Erstens wird der Begriff objektivwie folgt gebraucht:

Man sagt, dass etwas „objektiv“ ist und meint damit, dass diese Erkenntnis allgemein gültig ist. In diesem Fall handelt es sich nach Immanuel Kant um ein Erfahrungsurteil. Bei Erfahrungsurteilen stimmen alle Urteile über den Gegenstand überein (vergl. Kant Zitat 6).

Zweitens wird der Begriff objektivwie folgt gebraucht:

Der Begriff objektiv“ wird auch in Bezug auf nicht allgemein gültige Feststellungen benützt und zwar in dem der fachlichen, unabhängigen Sichtweise „Objektivität“ zuerkannt wird, wogegen die Laienmeinung als subjektive Meinung bezeichnet wird.

In diesem Fall handelt es sich sowohl bei der Fachperson, die ihre Meinung (Sichtweise) äußert, wie auch bei der Laienperson, die ihre Meinung (Sichtweise) äußert um ein Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant (vergl. mit Kant Zitat 6). Zum Beispiel bei Gericht wird der vom Gericht bestellte Sachverständige zu seiner Fachmeinung befragt. Diese Fachmeinung bezeichnet man als die bzw. eine „objektive Sichtweise“ im Gegensatz zur „subjektiven Sichweise“ der Partei.

Wahrnehmungsurteile und Erfahrungsurteile sind empirische Urteile.

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