Werturteil

Ein Werturteil ist ein Urteil das auf einer persönlichen Bewertung beruht.

Man kann daher auch sagen, dass es sich dabei um ein subjektives Urteil handelt.

Dabei kann das Werturteil sich auf ein Lebewesen/eine Person oder auf sonst ein Erkenntnisobjekt beziehen.

Im konkreten Fall geht Werturteil von einer Wertvorstellung aus, die das urteilende Subjekt bereits im Vorfeld in ihrem Gedächtnis hatte.

Es handelt sich dabei also um eine Vorstellung die das urteilende Subjekt auf Grund seiner Vorurteile bereits im Hinterkopf hatte.

Man kann also festhalten, dass das Werturteil auf einer Vorstellung beruht, die die Person bereits vor der Urteilsbildung in ihrem Hinterkopf hatte.

In diesem Sinn beruht das Werturteil auf Vorstellungen die in der Gesellschaft oder vom Individuum bereits früher festgelegt worden sind.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet ist das Werturteil ein Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant.

Diskussion von Werturteilen anhand von Beispielen:

Zum Beispiel beruht das Werturteil, dass Mann und Frau in der Gesellschaft – und damit vor dem Gesetz denselben Wert und somit dieselben Rechte haben – auf einer gewissen Wertvorstellung, die in der Gesellschaft verankert ist.

Beziehungsweise ist diese Wertvorstellung infolge der gesellschaftlichen Entwicklung schon im Vorfeld entstanden.

Man erkennt damit, dass diese Gesellschaft diese Wertvorstellung selbst entwickelt haben muss, damit in der Praxis die Wertvorstellung zur Umsetzung kommt.

Beziehungsweise erkennt man damit warum in Gesellschaften in denen andere Wertvorstellungen verankert sind die Gerichte nicht zu dieser Rechtsansicht gelangen.

So wird etwa auch das Ausmaß der gelebten Toleranz von solchen Wertvorstellungen abhängig sein.

Man erkennt damit, dass etwa das Ausmaß der Toleranz vom Wert abhängt das man den verschiedenen Personen beimisst. Damit erkennt man, dass erst seit der Aufklärung – als grundsätzlich derselbe Wert allen Personen zugebilligt worden ist – die größtmögliche Toleranz in gewissen Gesellschaften praktiziert wird, eben, weil unabhängig vom gesellschaftlichen Stand der einzelnen Personen grundsätzlich allen dieselbe Rechtsposition zugebilligt wird.

In welcher Form in der Praxis die Toleranz zur Umsetzung kommt hängt somit wesentlich von den in der Gesellschaft verankerten Vorurteilen und anderen Faktoren, wie etwa der Korrektheit ab, und so erkennt man, dass die Praxis der Rechtssprechung je nach Land und Gesellschaft verschieden ist und vielfach von der Theorie abweicht, wenn die Gedanken und damit die Ideen der Aufklärung in einem Volk nicht- oder noch nicht im entsprechenden Ausmaß verankert sind.

Mit anderen Worten: es nützt z.B. einer benachteiligten Person wenig wenn in der Gesellschaft das geschriebene Gesetz nicht ident ist mit dem was im Volk als Wertvorstellung im Sinn eines Vorurteils vorherrschend ist, weil in diesem Fall das geschriebene Gesetz in der Rechtsprechung kaum oder nur selten in der Praxis zur Umsetzung kommt. Aus diesen Gründen kann man eine Demokratie und die Umsetzung der Werte nicht von einem Land in ein anderes „exportieren“, sondern es müssen sich im jeweiligen Land diese Werte und Wertvorstellungen in der Gesellschaft entwickeln und verbreiten bevor die „Früchte“ geerntet werden können.

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(letzte Änderung 02.06.2023, abgelegt unter: normal, philosophische Begriffe, Rechtsprechung, Urteil)

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