unmündig

Unmündig ist wer andere für sich entscheiden lässt; und unmündig ist auch wer nicht selbst entscheiden kann.

Im Gegensatz dazu ist mündig wer selbst entscheiden kann und selbst entscheidet.

In Österreich ist im Sinn des Gesetzes unmündig wer minderjährig ist, oder wer in Folge einer psychischen Störung bzw. in Folge einer psychischen Krankheit oder in Folge einer geistigen Behinderung nicht selbst entscheiden kann. Dieser Sachverhalt wird vom Gericht auf der Grundlage des Gesetzes und auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens geklärt und entschieden.

Unmündig ist also nicht nur wer von Gesetzes wegen unmündig ist, sondern auch wer de facto unmündig ist, weil er andere für sich entscheiden lässt, obwohl er selbst entscheiden könnte. (vgl. mit Kant Zitat 11)

.

(letztes update 1.3.2013, philosophischer Begriff, psychiatrischer Begriff)

………………………………………….

weiter zum Beitrag: mündig

………………………………………….

weiter zum Beitrag: Erkennen

………………………………………….

weiter zum Beitrag: Entscheidung

…………………………………………..

weiter zur Seite: Gutachten

…………………………………………..

weiter zum blog: Gutachten

…………………………………………..Sorry, this entry is only available in German.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert