Individuum

Ein Individuum ist ein bestimmtes Lebewesen.

Dabei zeichnet sich das Individuum durch seine Einmaligkeit aus.

Man kann daher auch sagen, dass das Individuum sich durch seine Einzigartigkeit auszeichnet.

Daher kann ich das Individuum durch seine Eigenheiten charakterisieren.

Das einzelne Individuum ist somit durch seine Individualität ausgezeichnet bzw. charakterisiert.

Die Genetik und die einzigartige Entwicklung infolge der einmaligen Entwicklungsumstände bestimmt die Einzigartigkeit und damit die  Individualität des Individuums.

Es gibt somit kein gleiches (kein identes) zweites Lebewesen.

Es unterscheiden sich also auch zwei eineiige Zwillinge in ihrer Individualität, insofern sie zwar weitgehend dieselben Gene haben, jedoch sonst nicht in jeder Hinsicht gleich sind, weil sie doch in gewisser Hinsicht sich unterscheiden, und sie sich auch nicht ident entwickelt haben.

Man unterscheidet den Begriff Individuum vom Begriff Person.

Während der Begriff der Person bzw. der Persönlichkeit mehr das nach außen hin erkennbare erfasst und beschreibt, erfasst und beschreibt der Begriff des Individuums mehr das innere am Menschen in seinem so-sein bzw. in seinem Wesen.

Dem gemäß unterscheidet man die Persönlichkeit von der Individualität.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet wird ein Individuum durch den Begriff der Idee charakterisiert bzw. durch die Merkmale der Idee erkannt (vgl. mit Kant Zitat 7), indem diese durch das Schema der Idee aufgefasst werden (vgl. mit Kant Zitat 7). Man erfasst durch den Begriff der Idee die einzelnen Merkmale des Individuums und man erkennt auf dieser Grundlage diese Einheit, die hier die systematische Einheit der Idee ist, die im Bewusstsein der erkennenden Person als Gegenstand in der Idee erscheint, wenn diese den Sachverhalt unter diesem Begriff bzw. unter diesem Wort geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Auf diese Art und Weise kann etwa in der Medizin im Zustand der Gesundheit durch die Untersuchung von vielen Individuen die Normalität und damit die Norm eines Parameters nach der Methode der Statistik auf der Grundlage der Normalverteilung (Gauß-Verteilung) durch die Standardabweichung (= 2 Sigma respektive +/- Sigma) definieren. Und es kann damit in Bezug auf gewisse medizinische Sachverhalt objektiv gültig entschieden werden, ob eine Krankheit oder gesundheitliche Störung von medizinischer Relevanz vorliegt oder dies noch in den Bereich der Norm fällt und damit als normal oder bereits als abnormal und somit unter Umständen pathologisch durch ein Erfahrungsurteil im Sinne von Immanuel Kant zu bewerten ist.

Demgemäß können in der Medizin gewisse Sachverhalt beim einzelnen Individuum objektiv gültig und damit allgemein gültig durch die entsprechende  medizinische Diagnose bzw. durch den entsprechenden medizinischen Befund festgestellt werden, wohingegen dies in Bezug auf andere Parameter und Merkmale nicht möglich ist, weil diese nur subjektiv gültig erfasst werden können.

In der Psychiatrie kann man nicht auf diese Art und Weise eine Normalität des Individuums festlegen und definieren, sondern es kann hier nur die einzelne Person durch ihr persönliches Urteil und damit nur subjektiv gültig durch ein Wahrnehmungsurteil  entscheiden ob ein psychisches Phänomen oder ein ganzer psychischer Symptomenkomplex normal oder abnormal und damit krankheitswertig bzw. pathologisch ist und sich daher als psychische Störung manifestiert und durch den psychischen Befund bzw. durch den psychiatrischen Befund und damit durch die entsprechende psychiatrische Diagnose festzustellen ist.

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(letzte Änderung 27.04.2023, abgelegt unter: Begriff, Biologie, Definition, Diagnostik, Erkennen, Gesundheit, Heilkunde, Medizin, Norm, Normalität, philosophische Begriffe, Psyche, Psychiatrie, Psychologie, Wissenschaft)

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