Gutachter

Ein Gutachter ist eine Fachperson die ein Gutachten erstattet.

Es ist dies ein Sachverständiger. der entweder im Auftrage einer Institution (Behörde / Gericht / Amt etc.) oder im Auftrag einer Privatperson ein Gutachten erstattet.

Es ist dies also eine fachlich qualifizierte Person, die den Sachverhalt in diesem Fachbereich auf der Grundlage des persönlichen fachlichen Wissens und auf der Grundlage der persönlichen fachlichen Erfahrung als Sachverständiger bzw. als Experte – im Hinblick auf die an ihn gestellten Fragen untersucht, beschreibt und bewertet bzw. beurteilt und darüber ein Gutachten– somit eine fachliche Expertise erstattet.

Damit erkennt man, dass der Gutachter / die Gutachterin über den Sachverhalt eine fachliche Meinung – nämlich eine fachliche Feststellung respektive eine Expertise – abgibt.

Selbstverständlich gibt es männliche Gutachter und weibliche Gutachterinnen, dies wird hier jedoch nicht weiter unterschieden.

Es gibt also in den verschiedensten Fachbereichen Gutachter, die für die Beurteilung von Sachverhalten herangezogen werden um diese Angelegenheiten unter fachlichen Gesichtspunkten zu untersuchen und zu beurteilen.

Weil bei Gericht oftmals Fragen und Sachverhalte anstehen, die ein Richter selbst nicht beantworten und beurteilen kann, weil ihm die Fachkenntnis fehlt, bedient sich das Gericht der gerichtlich beeidigten Sachverständigen, die dann als Gehilfen des Gerichts den Sachverhalt aus fachlicher Sicht beurteilen. Damit kann das Gericht unter Zuhilfenahme dieser fachlichen Informationen, die als Beweismittel dienen, einen Sachverhalt beurteilen bzw. ein Urteil bilden.

Demgemäß gibt es in der Medizin, in der Psychiatrie, Psychologie und auch in sonst allen Fachbereichen des praktischen Lebens und des Wissens und damit auch in allen Berufen sachverständige Personen, die auf diese Art und Weise ihre Fachkenntnis zur Beurteilung von Sachverhalten zur Verfügung stellen.

Ein Gutachter sollte also in seinem Fachbereich über das Fachwissen verfügen und über die Grenzen des Wissens in seinem Fach im Bilde sein und sich kritisch mit dem Sachverhalt in Bezug auf die an ihn gestellten Fragen auseinandersetzen. Mit anderen Worten: ein Gutachter sollte im Sinn der Aufklärung aufgeklärt sein, wenn er den Sachverhalt untersucht und letztlich sein Gutachten erstattet.

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(letzte Änderung 27.03.2024, abgelegt unter: Definition, Gutachten, Rechtsprechung)

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