Aufmerksamkeit

Die Aufmerksamkeit ist helles Bewusstsein das entweder auf etwas gerichtet ist, oder es besteht keine Ausrichtung auf ein Zentrum des Bewusstseins.

In einem derartigen Fall kann man die Aufmerksamkeit als ungerichtete Bewusstheit – somit als Achtsamkeit bezeichnen.

Man kann auch sagen, dass die Aufmerksamkeit mit mehr oder weniger Konzentration vor sich geht.

Die Aufmerksamkeit ist aus Sicht der Psyche somit psychologisch betrachtet ein psychisches Phänomen. Somit ist diese Funktion der Psyche eine Leistung der  psychischen Funktion.

Biologisch bzw. neuro-biologisch betrachtet ist die Aufmerksamkeit ein Phänomen das infolge der neuronalen Funktion entsteht. Es entsteht dieses Phänomen also infolge einer gewissen neuronalen Aktivität.

Dabei können Reize von außen diese Aktivität bewirken, oder sie entsteht durch endogene Aktivität der respektive durch einen endogen induzierten neuronalen Prozess.

Mit anderen Worten kann man sagen, dass die Aufmerksamkeit somit infolge der Funktion des Gehirns stimuliert durch Sinnesreize entsteht. Oder sie entsteht infolge einer Aktivität im zentralen Nervensystem die nicht von außen angeregt ist.

In jedem Fall ist die Aufmerksamkeit konzentrierte Bewusstheit die bemerkt was vor sich geht.

Man kann daher bei der Aufmerksamkeit von einer Zentrierung des Bewusstseins sprechen, falls sich die Aufmerksamkeit einem Erkenntnisobjekt zuwendet.

Dabei kann sich die Aufmerksamkeit diesem Erkenntnisobjekt spontan oder durch den Willen intendiert zuwenden.

Ansonsten kann man die ungerichtete Aufmerksamkeit als Wachheit bezeichnen.

Unter Umständen spricht man von der Achtsamkeit als einer besonderen Form der Aufmerksamkeit, wobei dieser Begriff im Zusammenhang mit dem Yoga und in der Meditation verwendet wird.

Im Zustand er Aufmerksamkeit besteht das mehr oder weniger volle Bewusstsein, was bei eingeschränktem Wachbewusstsein und bei einer krankheitsbedingten Bewusstseinstrübung oder bei einer krankheitwertigen Bewusstseinsstörungetwa im Fall einer psychischen Störung oder bei manch einer sonstigen gesundheitlichen Störung (Krankheit) nicht der Fall ist.

In der Psychologie ist man vor allem mit dem normalen psychischen Phänomenen Aufmerksamkeit befasst. In der Psychiatrie hingegen ist man vorwiegend mit den pathologischen Störungen der Aufmerksamkeit befasst, wie sie als Folge einer psychischen Störung auftreten können. Und man ist in der Neurologie ebenfalls mit Störungen der Aufmerksamkeit befasst, wie sie als Folge einer neurologischen Störung (Beispiel: Neglect) vorkommen können.

In der Forensik und hier insbesondere in der Forensischen Psychiatrie ist man gelegentlich als Sachverständiger mit Fragen zur Aufmerksamkeit und der gestörten Aufmerksamkeit befasst und muss der Sachverhalt in einem psychiatrischen Gutachten beurteilt werden.

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(letzte Änderung 05.11.2022, abgelegt unter: Bewusstheit, Bewusstsein, Definition, denken, Erkennen, Erkenntnis, Erleben, Forensik, Forensische Psychiatrie, Funktion, Funktionsstörung, Gutachten, Heilkunde, Medizin, Nervensystem, Neurologie, Objekt, Rechtsprechung, psychologischer Begriff)

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