scheinbare Evidenz (einleuchtende Evidenz)

Scheinbare Evidenz ist Evidenz,  die durch den Schein ensteht (vgl. mit Kant Zitat 9a).

Man kann auch sagen: scheinbare Evidenz ist die Evidenz, die infolge der Vorstellung im Bewusstsein der erkennenden Person in der Form des Begriffs der Idee als systematische Einheit erscheint (vgl. mit Kant Zitat 7). Ebenso kann man auch sagen: die scheinbare Evidenz ist die Evidenz, die im Bewusstsein der erkennenden Person in Folge der Dialektik eine Logik des Scheins bewirkt, insofern das geistige Anschauen der Ideen bzw. das geistige Anschauen der Begriffe der Ideen als Folge der Urteile der Person den Anschein erweckt, dass hier eine gewisse Evidenz,  gegeben ist, obwohl in Tat und Wahrheit nichts auf der Ebene der Sinne durch die Sinneswahrnehmung angeschaut wird, sondern durch das Denken bzw. durch das Urteilen eine gewisse Abfolge an Gedanken im Bewusstsein der erkennenden bzw. denkenden Person entsteht (vgl. mit Kant Zitat 9a).

Es ist scheinbare Evidenz also Evidenz, die im Bewusstsein in der Form des Begriffs der Idee als Folge des Denkens mehr oder weniger einleuchtend erscheint.

Somit erscheint scheinbare Evidenz bzw. einleuchtende Evidenz nicht infolge der Sinneswahrnehmung im Bewusstsein der erkennenden Person, sondern infolge ihres Denkens, nämlich als Folge ihres Urteils – daher spricht Immanuel Kant von der Dialektik als einer Logik des Scheins (vgl. mit Kant Zitat 9a).

Wenn also ein Sachverhalt nur auf der Grundlage einer Idee (vgl. mit Kant Zitat 7) erkannt werden kann, dann wird der Zusammenhang der Gegebenheiten / Erscheinungen / Phänomene / Argumente scheinbar evident bzw. einleuchtend evident erkannt.

Man erkennt, dass in diesem Sinn z. B. ein Argument mehr oder weniger evident erscheint.

In diesem Fall erscheint der Begriff der Idee im Bewusstsein der erkennenden Person als systematische Einheit, falls die Argumentation plausibel ist bzw. für diese Person infolge der Plausibilität als zutreffend erscheint.

Dann ist scheinbare Evidenz bzw. einleuchtende Evidenz gegeben, weil man den Sachverhalt nicht auf der Ebene der Objekte überprüfen kann (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man kann also in diesem Fall die Evidenz nicht physisch, sondern nur durch Argumente bzw. nur durch die Argumentation beweisen. Es handelt sich somit bei scheinbarer Evidenz um subjektive Evidenz ohne, dass diese auf der Ebene der Objekte durch einen physischen Beweis bzw. durch Fakten überprüft werden kann.

Scheinbare Evidenz respektiven einleuchtende Evidenz ist somit subjektive Evidenz wohingegen augenscheinliche Evidenz allgemein gültige bzw. objektive Evidenz ist.

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In der Psychiatrie kann man eine psychische Störung und somit eine psychiatrische Diagnose nur auf der Grundlage von scheinbarer Evidenz erkennen, weil man ein psychisches Symptom und auch ein psychisches Phänomen nur auf der Grundlage einer Idee erkennen kann. Daher kann man auch den psychischen Symptomenkomplex nur der auf der Grundlage der psychopathologischen Phänomene scheinbar evident erkennen.

Im Gegensatz zur Psychiatrie kann man in der Medizin in vielen Fällen das Zutreffen der medizinischen Diagnose augenscheinlich evident erkennen, weil man in diesen Fällen die gesundheitliche Störung (Krankheit) auf der Grundlage von objektiven Befunden allgemein gültig bestimmen kann.

In diesem Sinn kann man etwa in der Psychiatrie die Einheiten Schizophrenie, Depression, Demenz, Organisches Psychosyndrom (POS), Persönlichkeitsstörung usf. nur scheinbar evident erkennen, weil man nur auf der Ebene der Ideen durch den Vergleich von Ideen subjektiv gültig entscheiden kann, ob die entsprechende Diagnose zutreffend ist. Im Gegensatz dazu kann man in der Medizin etwa die Diagnose Knochenbruch, oder die Diagnose Herzinfarkt oder sonst eine objektiv bestimmbare Diagnose augenscheinlich evident diagnostizieren. Es gibt allerdings auch in der Medizin viele medizinische Diagnosen, die man nur auf der Grundlage von Symptomen und auf der Grundlage von nicht-objektivierbaren Phänomenen diagnostisch feststellen kann und kann man daher eine solche medizinische Diagnose – so  wie eine psychiatrische Diagnose – nur scheinbar evident bestimmen. Dies trifft z.B. für die Diagnosen: Vegetative Dystonie, Fibromyalgie, Somatoforme Schmerzstörung, Spannungskopfschmerz und andere funktionelle Diagnosen zu, weil man diese medizinischen Einheiten nicht „physisch“ auf der Ebene der Objekte bzw. auf der Ebene der Körperlichkeit objektivieren kann. In diesen Fällen kann man das Zutreffen der Diagnose – so wie bei den psychiatrischen Diagnosen – durch etwa festgestellte körperliche Befunde nur erklären, aber objektiv gültig bestimmen und damit augenscheinlich evident bestimmen kann man eine solche Diagnose nicht.

Analog zur Psychiatrie kann man auch in der Psychologie und Psychotherapie die Erkenntnisse nur scheinbar evident erkennen.

Und ebenso kann man auch in vielen anderen Bereichen, etwa in der Justiz in der Rechtsprechung gewisse Urteile nur auf der Grundlage von scheinbarer Evidenz feststellen, wie dies etwa bei einem Indizienprozess der Fall ist. Andererseits können in der Rechtsprechung andere Urteile auch auf der Grundlage von augenscheinlicher Evidenz gefällt werden, weil man einen objektiven Beweis vorführen kann durch den man das Urteil begründen kann.

Auch im Gutachterwesen gelangt ein Sachverständiger entweder auf der Grundlage von objektiv evidenten und damit auf der Grundlage von augenscheinlich evidenten Befunden zu seiner gutachterlichen Feststellung bzw. zu seinem Gutachten, oder aber es kann der Sachverständige seine gutachterliche Feststellung nur subjektiv evident und damit nur scheinbar evident begründen, was etwa in der Forensik in der Psychiatrie in vielen Fällen zutreffend ist.

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(letztes Änderung 22.1.2016, abgelegt unter: Evidenz, Gutachten, Wissenschaft)

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