wissenschaftliche Studie A

In diesem Beitrag wird eine somatisch-wissenschaftliche Studie einer psychiatrisch-wissenschaftlichen Studie gegenübergestellt:

Wie im Beitrag bloße Idee ausgeführt worden ist, gibt es in der Medizin eine Gattung von Begriffen bzw. Ideen, welche nicht physisch bestimmt sind.

Diese Begriffe, welche auf bloßen Ideen basieren, müssen dogmatisch definiert werden um als Begriffe wissenschaftlich genützt werden zu können.

Im Rahmen des nicht-wissenschaftlichen Sprachgebrauchs, genügt es, wenn diese Begriffe, im Sinne des kritischen Vernunftgebrauchs relativiert verwendet werden, wenn dies so geschieht, dann ist alles bestens und treten keine Probleme und Widersprüche auf. Wenn dies nicht geschieht, so treten jedoch Probleme und Widersprüche auf, welche nicht gelöst werden können. (siehe dazu die Beiträge: Diskussion der Frage: besteht eine Schizophrenie? Diskussion der Frage: besteht weiterhin eine psychotische Störung?)

Im gegenständlichen Beitrag wird anhand eines konstruierten Beispiels dargestellt, wie sich der falsche Vernunftgebrauch als Folge einer wissenschaftlich psychiatrischen Studie auswirkt.

……………………………………….

Vorbemerkung:

Bei der Durchführung von medizinischen Studien, welche auf  dogmatisch definierten Kategorien (Diagnosen) basieren, treten unvermeidbare und zwar grundsätzliche Probleme auf.

………………………………………

Nachfolgend wird eine somatisch-medizinisch wissenschaftliche Studie mit einer psychiatrisch wissenschaftlichen Studie verglichen und anschließend diskutiert.

 

praktisches Beispiel:

Gesetzt der Fall, die Stadtverwaltung von Berlin hat beschlossen, dass allen Berliner Pensionisten, welche Bezieher einer  Minimalpension sind, über Antrag ein Zuschuß von 100€ pro Monat, bei Vorliegen der einen oder der andern der folgenden Diagnosen 1 oder 2 gewährt wird:

Diagnose 1:  

Zustand nach einseitiger Unterschenkelamputation

Diagnose 2:  

mindestens 6 Monate andauernde, leichte depressive Episode ICD-10 F32.0

Die Anzahl der Fälle mit der Diagnose 1 kann in Berlin zu einem Stichtag eindeutig ermittelt werden. Dies ist möglich weil die Diagnose 1 eindeutig gewiß festgestellt werden kann. Damit ist klar wieviel Berliner Bürger infolge dieser Diagnose den Zusschuß über Antrag bekommen sollen und welche Kosten daher für die Stadtverwaltung entstehen.

Bezüglich der Diagnose 2 wird es schwierig.

Gemäß den klinisch-diagnostischen Leitlinien ICD-10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) Kapitel V (F) ist die Diagnose: F32.0 leichte depressive Episode wie folgt definíert:

„Depressive Stimmung, Verlust von Interesse oder Freude und erhöhte Ermüdbarkeit sind die typischen Symptome einer Depression. Für die Diagnose sollten mindestens zwei dieser drei und mindestens zwei der übrigen oben für die Kategorie F32 genannten Symptome vorhanden sein. Kein Symptom sollte besonders ausgeprägt sein …..“ (Ende des Zitats)

Diskussion:

Festzuhalten ist also, dass die somatische Diagnose 1 eindeutig feststellbar ist und diesbezüglich daher objektive Daten erhebbar sind. Also  Daten erhebbar sind die überprüft werden können.

Die psychiatrische Diagnose 2 ist, wie aus der obigen Definition ersichtlich ist, dogmatisch definiert. Also gemäß einer Festlegung (Dogma gr. Meinung) einer Konvention, wie sie seinerzeit bei Festlegung der ICD-10 Klassifikation definiert worden ist.

Die Diagnose 2 basiert gemäß obiger Definition auf folgenden Merkmalen (Symptomen):

* Depressive Stimmung

* Verlust von Interesse oder Freude

* erhöhte Ermüdbarkeit

und weiteren Symptomen (die hier nicht genannt werden).

Es sind also alle drei oben genannten Kardinalsymptome und die weiteren Symptome, die die Diagnose bestimmen bloße Ideen im Kant`schen Sinne.

Weil bloße Ideen, nicht „physisch“ definiert sind, stellt sich nun die Frage, wie sind die genannten Kardinaltsymptome: Depressive Stimmung, Verlust von Interesse oder Verlust von Freude, erhöhte Ermüdbarkeit im konkreten Fall zu bestimmen? Mit anderen Worten wie stellt der jeweilige Untersucher fest, ob die oben genannten Merkmale vorliegen oder nicht? – um sodann bei Vorliegen der Merkmale (Phänomene) auf das Vorhandensein der Diagnose F32.0 zu schließen?

Es wird also offenbar, dass diese grundlegenden Fragen nicht weiter verfolgt werden können und dürfen, weil sonst die ganze, auf diesen Daten aufgebaute wissenschaftliche Studie ins Wanken gerät.

Wie man sich leicht überzeugen kann, ist es so mit allen psychiatrisch wissenschaftlichen Studien.

Die Feststellung der Diagnose, also die Entscheidung ob etwa eine Person in eine Studie aufgenommen wird oder nicht, ist nicht objektiv möglich.

So fern dieser Teil der wissenschaftlichen Erhebung nicht weiter zum Thema gemacht wird, also keine kritischen Fragen diesbezüglich gestellt werden und einfach die Diagnosen 2 nach den genannten dogmatischen festgesetzten Richtlinien festgestellt und dann gezählt werden, ergeben sich natürlich keine Probleme bzw. sind keine grundsätzlichen Unterschiede gegenüber der Erhebung der Diagnosen 1 auffallend. Wenn hier jedoch der Sachverhalt kritisch hinterfragt wird so gerät die psychiatrische Wissenschaft in Verlegenheit und kann sie die aufgeworfenen Fragen nicht beantworten – gerade das meint Immanuel Kant, wenn er in seiner Vorrede zur Kritik der reinen Vernunft schreibt dass, die menschliche Vernunft ohne Schuld in Verlegenheit gerät …

                             VORREDE (aus der Kritik der reinen Vernunft)

       „Die menschliche Vernunft hat das besondere Schicksal in einer Gattung ihrer Erkenntnisse: daß sie durch Fragen belästigt wird, die sie nicht abweisen kann, denn sie sind ihr durch die Natur der Vernunft selbst aufgegeben, die sie aber auch nicht beantworten kann, denn sie übersteigen alles Vermögen der menschlichen Vernunft.

In diese Verlegenheit gerät sie ohne ihre Schuld. Sie fängt von Grundsätzen an, deren Gebrauch im Laufe der Erfahrung unvermeidlich und zugleich durch diese hinreichend bewährt ist. Mit diesen steigt sie (wie es auch ihre Natur mit sich bringt) immer höher, zu entfernteren Bedingungen. Da sie aber gewahr wird, daß auf diese Art ihr Geschäfte jederzeit unvollendet bleiben müsse, weil die Fragen niemals aufhören, so sieht sie sich genötigt, zu Grundsätzen ihre Zuflucht zu nehmen, die allen möglichen Erfahrungsgebrauch überschreiten und gleichwohl so unverdächtig erscheinen, daß auch die gemeine Menschenvernunft damit im Einverständnisse stehe. Dadurch aber stürzt sie sich in Dunkelheit und Widersprüche, aus welchen sie zwar annehmen kann, daß irgendwo verborgene Irrtümer zum Grunde liegen müssen, die sie aber nicht entdecken kann, weil die Grundsätze, deren sie sich bedient, da sie über die Grenze aller Erfahrung hinausgehen, keinen Probierstein der Erfahrung mehr anerkennen. Der Kampfplatz dieser endlosen Streitigkeiten heißt nun Metaphysik.  ……………….  ”

(Ende des Zitats)

Damit konnte – so denke ich – anhand eines praktischen Beispiels aufgezeigt werden, warum sich die Psychiatrie, in erkenntnismäßiger Hinsicht, auf einer ganz anderen Grundlage befindet, als die somatische Medizin, die im gegebenen Fall dem Auftraggeber der Stadtverwaltung Berlin eindeutige, objektive (nachprüfbare) allgemeingültige Daten liefern kann wobei diese Daten völlig unabhängig von jeder Dogmatik erhebbar sind – und im Gegensatz dazu, die Psychiatrie zur Lieferung objekiv- überprüfbarer Daten nicht in der Lage ist.

All dies hat seine Ursache darin, dass die Daten, die sich aus der  Diagnose 1 ergeben, sich auf das Erkennen eines „Gegenstandes schlechthin“ , also eines „physisch“ objektiv bestimmbaren Erkenntnisgegenstandes, gründen, wogegen die Diagnosen 2, und die daraus resultierenden Daten, sich auf das Erkennen von „Gegenständen in der Idee“ gründen.

Im Beitrag wissenschaftliche Studie B wird untersucht und diskutiert welche Folgen eintreten, wenn die dogmatisch festgesetzte Definition der Diagnose leichtgradige depressive Episode F32.0 beispielsweise im Rahmen der ICD-Revision von ICD-10 zu ICD-11 verändert würde.

(der Beitrag befindet sich noch in Arbeit, die letzte Änderung erfolgte am 15.1.2009)

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Bezüglich des Nutzens der bloßen Ideen siehe Kant Zitat 4.

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weiter zur Seite: medizinsche Diagnose – psychiatrische Diagnose

……………………………………………………….In diesem Beitrag wird eine somatisch-wissenschaftliche Studie einer psychiatrisch-wissenschaftlichen Studie gegenübergestellt:

Wie im Beitrag bloße Idee ausgeführt worden ist, gibt es in der Medizin eine Gattung von Begriffen bzw. Ideen, welche nicht physisch bestimmt sind.

Diese Begriffe, welche auf bloßen Ideen basieren, müssen dogmatisch definiert werden um als Begriffe wissenschaftlich genützt werden zu können.

Im Rahmen des nicht-wissenschaftlichen Sprachgebrauchs, genügt es, wenn diese Begriffe, im Sinne des kritischen Vernunftgebrauchs relativiert verwendet werden, wenn dies so geschieht, dann ist alles bestens und treten keine Probleme und Widersprüche auf. Wenn dies nicht geschieht, so treten jedoch Probleme und Widersprüche auf, welche nicht gelöst werden können. (siehe dazu die Beiträge: Diskussion der Frage: besteht eine Schizophrenie? Diskussion der Frage: besteht weiterhin eine psychotische Störung?)

Im gegenständlichen Beitrag wird anhand eines konstruierten Beispiels dargestellt, wie sich der falsche Vernunftgebrauch als Folge einer wissenschaftlich psychiatrischen Studie auswirkt.

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Vorbemerkung:

Bei der Durchführung von medizinischen Studien, welche auf  dogmatisch definierten Kategorien (Diagnosen) basieren, treten unvermeidbare und zwar grundsätzliche Probleme auf.

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Nachfolgend wird eine somatisch-medizinisch wissenschaftliche Studie mit einer psychiatrisch wissenschaftlichen Studie verglichen und anschließend diskutiert.

 

praktisches Beispiel:

Gesetzt der Fall, die Stadtverwaltung von Berlin hat beschlossen, dass allen Berliner Pensionisten, welche Bezieher einer  Minimalpension sind, über Antrag ein Zuschuß von 100€ pro Monat, bei Vorliegen der einen oder der andern der folgenden Diagnosen 1 oder 2 gewährt wird:

Diagnose 1:  

Zustand nach einseitiger Unterschenkelamputation

Diagnose 2:  

mindestens 6 Monate andauernde, leichte depressive Episode ICD-10 F32.0

Die Anzahl der Fälle mit der Diagnose 1 kann in Berlin zu einem Stichtag eindeutig ermittelt werden. Dies ist möglich weil die Diagnose 1 eindeutig gewiß festgestellt werden kann. Damit ist klar wieviel Berliner Bürger infolge dieser Diagnose den Zusschuß über Antrag bekommen sollen und welche Kosten daher für die Stadtverwaltung entstehen.

Bezüglich der Diagnose 2 wird es schwierig.

Gemäß den klinisch-diagnostischen Leitlinien ICD-10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) Kapitel V (F) ist die Diagnose: F32.0 leichte depressive Episode wie folgt definíert:

„Depressive Stimmung, Verlust von Interesse oder Freude und erhöhte Ermüdbarkeit sind die typischen Symptome einer Depression. Für die Diagnose sollten mindestens zwei dieser drei und mindestens zwei der übrigen oben für die Kategorie F32 genannten Symptome vorhanden sein. Kein Symptom sollte besonders ausgeprägt sein …..“ (Ende des Zitats)

Diskussion:

Festzuhalten ist also, dass die somatische Diagnose 1 eindeutig feststellbar ist und diesbezüglich daher objektive Daten erhebbar sind. Also  Daten erhebbar sind die überprüft werden können.

Die psychiatrische Diagnose 2 ist, wie aus der obigen Definition ersichtlich ist, dogmatisch definiert. Also gemäß einer Festlegung (Dogma gr. Meinung) einer Konvention, wie sie seinerzeit bei Festlegung der ICD-10 Klassifikation definiert worden ist.

Die Diagnose 2 basiert gemäß obiger Definition auf folgenden Merkmalen (Symptomen):

* Depressive Stimmung

* Verlust von Interesse oder Freude

* erhöhte Ermüdbarkeit

und weiteren Symptomen (die hier nicht genannt werden).

Es sind also alle drei oben genannten Kardinalsymptome und die weiteren Symptome, die die Diagnose bestimmen bloße Ideen im Kant`schen Sinne.

Weil bloße Ideen, nicht „physisch“ definiert sind, stellt sich nun die Frage, wie sind die genannten Kardinaltsymptome: Depressive Stimmung, Verlust von Interesse oder Verlust von Freude, erhöhte Ermüdbarkeit im konkreten Fall zu bestimmen? Mit anderen Worten wie stellt der jeweilige Untersucher fest, ob die oben genannten Merkmale vorliegen oder nicht? – um sodann bei Vorliegen der Merkmale (Phänomene) auf das Vorhandensein der Diagnose F32.0 zu schließen?

Es wird also offenbar, dass diese grundlegenden Fragen nicht weiter verfolgt werden können und dürfen, weil sonst die ganze, auf diesen Daten aufgebaute wissenschaftliche Studie ins Wanken gerät.

Wie man sich leicht überzeugen kann, ist es so mit allen psychiatrisch wissenschaftlichen Studien.

Die Feststellung der Diagnose, also die Entscheidung ob etwa eine Person in eine Studie aufgenommen wird oder nicht, ist nicht objektiv möglich.

So fern dieser Teil der wissenschaftlichen Erhebung nicht weiter zum Thema gemacht wird, also keine kritischen Fragen diesbezüglich gestellt werden und einfach die Diagnosen 2 nach den genannten dogmatischen festgesetzten Richtlinien festgestellt und dann gezählt werden, ergeben sich natürlich keine Probleme bzw. sind keine grundsätzlichen Unterschiede gegenüber der Erhebung der Diagnosen 1 auffallend. Wenn hier jedoch der Sachverhalt kritisch hinterfragt wird so gerät die psychiatrische Wissenschaft in Verlegenheit und kann sie die aufgeworfenen Fragen nicht beantworten – gerade das meint Immanuel Kant, wenn er in seiner Vorrede zur Kritik der reinen Vernunft schreibt dass, die menschliche Vernunft ohne Schuld in Verlegenheit gerät …

                             VORREDE (aus der Kritik der reinen Vernunft)

       „Die menschliche Vernunft hat das besondere Schicksal in einer Gattung ihrer Erkenntnisse: daß sie durch Fragen belästigt wird, die sie nicht abweisen kann, denn sie sind ihr durch die Natur der Vernunft selbst aufgegeben, die sie aber auch nicht beantworten kann, denn sie übersteigen alles Vermögen der menschlichen Vernunft.

In diese Verlegenheit gerät sie ohne ihre Schuld. Sie fängt von Grundsätzen an, deren Gebrauch im Laufe der Erfahrung unvermeidlich und zugleich durch diese hinreichend bewährt ist. Mit diesen steigt sie (wie es auch ihre Natur mit sich bringt) immer höher, zu entfernteren Bedingungen. Da sie aber gewahr wird, daß auf diese Art ihr Geschäfte jederzeit unvollendet bleiben müsse, weil die Fragen niemals aufhören, so sieht sie sich genötigt, zu Grundsätzen ihre Zuflucht zu nehmen, die allen möglichen Erfahrungsgebrauch überschreiten und gleichwohl so unverdächtig erscheinen, daß auch die gemeine Menschenvernunft damit im Einverständnisse stehe. Dadurch aber stürzt sie sich in Dunkelheit und Widersprüche, aus welchen sie zwar annehmen kann, daß irgendwo verborgene Irrtümer zum Grunde liegen müssen, die sie aber nicht entdecken kann, weil die Grundsätze, deren sie sich bedient, da sie über die Grenze aller Erfahrung hinausgehen, keinen Probierstein der Erfahrung mehr anerkennen. Der Kampfplatz dieser endlosen Streitigkeiten heißt nun Metaphysik.  ……………….  ”

(Ende des Zitats)

Damit konnte – so denke ich – anhand eines praktischen Beispiels aufgezeigt werden, warum sich die Psychiatrie, in erkenntnismäßiger Hinsicht, auf einer ganz anderen Grundlage befindet, als die somatische Medizin, die im gegebenen Fall dem Auftraggeber der Stadtverwaltung Berlin eindeutige, objektive (nachprüfbare) allgemeingültige Daten liefern kann wobei diese Daten völlig unabhängig von jeder Dogmatik erhebbar sind – und im Gegensatz dazu, die Psychiatrie zur Lieferung objekiv- überprüfbarer Daten nicht in der Lage ist.

All dies hat seine Ursache darin, dass die Daten, die sich aus der  Diagnose 1 ergeben, sich auf das Erkennen eines „Gegenstandes schlechthin“ , also eines „physisch“ objektiv bestimmbaren Erkenntnisgegenstandes, gründen, wogegen die Diagnosen 2, und die daraus resultierenden Daten, sich auf das Erkennen von „Gegenständen in der Idee“ gründen.

Im Beitrag wissenschaftliche Studie B wird untersucht und diskutiert welche Folgen eintreten, wenn die dogmatisch festgesetzte Definition der Diagnose leichtgradige depressive Episode F32.0 beispielsweise im Rahmen der ICD-Revision von ICD-10 zu ICD-11 verändert würde.

(der Beitrag befindet sich noch in Arbeit, die letzte Änderung erfolgte am 15.1.2009)

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Bezüglich des Nutzens der bloßen Ideen siehe Kant Zitat 4.

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