Argument

Ein Argument ist ein Beweisgrund.

lateinisch: argumentum – Beweis/Beweisgrund/Darstellung/Veranschaulichung/Beweismittel.

Dabei ist das einzelne Argument ein Faktor der Argumentation.

Dabei kann das Argument sich entweder auf Fakten oder auf Ideen gründen.

In manchen Fällen kann ich meine persönliche Ansicht und damit das Argument durch Fakten belegen und damit objektiv gültig beweisen. In anderen Fällen kann ich nur einen subjektiv gültigen Beweis liefern, weil der Beweis in einem derartigen Fall auf Ideen beruht.

Ich kann auch sagen, dass hier der Beweisgrund auf einem Urteil beruht.

Beziehungsweise ist hier der Beweisgrund die Idee.

In diesem Fall beruht die Entscheidung etwa auf der Kausalitätskette die durch mein Denken entstanden ist,  somit auf meiner Überlegung. Mit anderen Worten: es gibt hier nur einen meta-physischen Beweis.

Es beruht der Beweis hier also auf der Plausibilität weil die Erkenntnis sich auf ein Wahrnehmungsurteil und nicht auf ein Erfahrungsurteil im Sinne von Immanuel Kant gründet.

Man kann auch sagen: beim nicht physisch beweisbaren Argument gründet sich die Erkenntnis auf einen Gegenstand in der Idee bzw. auf eine systematische Einheit der Idee und nicht auf einen Gegenstand schlechthin bzw. nicht auf ein Faktum bzw. eine faktische Einheit (vgl. mit Kant Zitat 7).

Nur falls das Argument auf der Ebene der Objekte und damit auf der Ebene der Fakten überprüft werden kann, ist ein allgemein gültiger Beweis möglich. Nur in diesem Fall ist objektive Evidenz gegeben und handelt es sich hierbei um objektives Wissen.  Falls man das Argument nur auf der Ebene der Vorstellungen durch den Vergleich von Vorstellungen (Ideen) – also nur durch die Methode der Dialektik – somit nur auf Grundlage der Plausibilität überprüfen kann, dann handelt es sich bei der Evidenz um subjektive Evidenz. bzw. ist dieses Wissen subjektives Wissen.

In Bezug auf die Evidenz macht es also einen großen Unterschied, ob ein Argument auf der Ebene der Objekte oder nur auf der Ebene der Ideen überprüfbar ist (vgl. mit Kant Zitat 7).

Der große Unterschied in den Argumenten, wie er sich aus der unterschiedlichen Basis des Wissens bzw. aus der unterschiedlichen Erkenntnisbasis ergibt, sollte in der Praxis, in der Theorie und in der Wissenschaft beachtet und berücksichtigt werden.

Man sollte daher z.B. nicht wissenschaftliche Studien, die auf der Grundlage von objektiven Befunden erlangt worden sind mit wissenschaftlichen Studien vergleichen, die auf der Grundlage von subjektiven Befunden bzw. auf der Grundlage von Symptomenkomplexen erlangt worden sind. Die einen Studien gründen sich nämlich auf Fakten, die anderen gründen sich auf Ideen. (Weiteres dazu auf Poster 3: PROBABILITY IN MEDICINE AND IN PSYCHIATRY – IN THE LIGHT OF IMMANUEL KANT`S PHILOSOPHY)

Bei psychiatrischen Kongressen erlebt man nicht selten, dass die Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien, wie sie im Rahmen der psychiatrischen Wissenschaft gemacht worden sind, mit Ergebnissen der medizinischen Wissenschaft verglichen werden, obwohl diese auf der Grundlage von objektiven Befunden erlangt worden sind. Solche Vergleiche sind nicht zulässig bzw. es sind daraus abgeleitete Schlussfolgerungen falsch. (Weiteres dazu auf Poster 3 )

Das Wort Argument stammt aus dem Lateinischen: argumentum „eigentlich: Veranschaulichung, Darstellung; übertragen: Beweisgrund, Beweismittel”). Es ist dies eine Aussage, die zur Begründung oder zur Widerlegung einer Behauptung gebraucht wird. -> Wiki Beitrag.

Argumente in verschiedenen Bereichen:

In der Medizin gibt es Argumente die durch körperliche Fakten begründet sind. Daneben gibt es in der Medizin allerdings auch viele Argumente die nicht durch körperliche Fakten begründet bzw. begründbar sind.

In der Psychiatrie gibt es praktisch nur Argumente die durch psychische Erscheinungen, also durch psychische Phänomene (psychopathologische Phänomene) begründet sind und es kann ein solches Argument in Bezug auf eine psychische Störung nicht auf der Ebene der Objeke bewiesen werden. Ungeachtet dessen wird eine außenstehende unbefangene Person erkennen welche Argumentation die bessere ist, welche also im konkreten Fall einleuchtender ist. In diesem Sinn zählt in der psychiatrischen Forensik etwa bei der Beurteilung eines Sachverhalts das bessere fachliche Argument. Das bessere Argument ist also für eine außenstehende Person, etwa für einen Richter im Verhältnis zu einem weniger guten Argument einleuchtender bzw. in der Evidenz überlegen. Dies ist für die Rechtsprechung und damit für die Gerichte bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit, der Geschäftsfähigkeit, der Testierfähigkeit usf. durch einen Sachverständigen auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens von Relevanz. Und es ist dies selbstverständlich auch sonst in vielerlei Hinsicht für die Gerichte von Relevanz.

Je nach der Grundlage des Wissen gibt es also in einem Fachbereich Argumente die objektiv evident bzw. augenscheinlich evident und die damit allgemein gültig sind. Oder es gibt Argumente, die nur mehr oder weniger einleuchtend evident bzw. nur mehr oder weniger scheinbar evident sind, eben, weil sie nur subjektiv evident erkannt werden können. Dies betrifft neben der Rechtsprechung, die Psychiatrie und auch einen Teilbereich der Medizin, und ebenso auch die Psychologie, die Psychotherapie, die Kunst und andere Bereiche.

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(letzte Änderung 02.06.2023, abgelegt unter: Definition, denken, Forensik, Forensische Psychiatrie, Gutachten, Philosophie, philosophische Begriffe, Rechtsprechung, Urteil)

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