psychiatrischer Begriff

Ein psychiatrischer Begriff ist ein Begriff der sich auf ein krankheitswertiges psychisches Phänomen bezieht.

Demgemäß ist ein psychiatrischer Begriff ein phänomenologischer Begriff und es ist dies ein Begriff der in der Psychiatrie definiert worden ist, um eine krankheitswertige psychische Erscheinung – somit ein krankheitswertiges psychisches Phänomen also ein psychopathologisches Phänomen – oder den ganzen psychischen Symptomenkomplex der psychischen Störung zu erfassen.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet handelt sich bei einem psychiatrischen Begriff um den Begriff der Idee, der im Bewusstsein der erkennenden Person als systematische Einheit erscheint, wenn diese den psychischen Sachverhalt durch das Schema der psychiatrischen Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7). Weil es sich bei dieser systematischen Einheit um die Einheit einer bloßen Idee handelt (vgl. mit Kant Zitat 4) ist dieser Begriff ein regulativer Begriff.

Es handelt sich bei einem psychiatrischen Begriff also um ein Erkenntnisobjekt das nur – auf der Ebene der Ideen – als Gegenstand in der Idee gegeben ist (vgl. mit Kant Zitat 7).

Ein psychiatrischer Begriff ist also ein regulativer Begriff der in Bezug auf andere, benachbarte gleichartige Begriffe definiert und geregelt ist.

Auf diese Art und Weise sind z.B. die Begriffe der einzelnen Merkmale der Psyche und damit die psychischen Phänomene und ebenso auch die psychopathologischen Phänomene definiert und geregelt.

Dies bedeutet es können diese Begriffe durch die philosophische Methode der Dialektik erkannt werden, wenn die Ideen gegeneinander gewichtet – in den Worten von Immanuel Kant ponderiert – werden.

Auf diese Art und Weise kann man auch die einzelnen psychischen Störungen und damit die Begriffe der psychiatrischen Diagnosen durch das Gewichten (Ponderieren) der Ideen bzw. durch das Gewichten der psychischen Symptomenkomplexe innerhalb einer psychiatrischen Klassifikation als Fachperson – also als Psychiater / Psychiaterin – erkennen.

Dabei sind die psychiatrischen Kategorien innerhalb einer psychiatrischen Klassifikation in gegenseitiger Abhängigkeit entstanden, insofern diese durch die Schemata der psychiatrisch-diagnostischen Ideen definiert sind.

Diese systematischen Einheiten sind also durch die Merkmale dieser Schemata charakterisiert und man erkennt damit, wie diese Begriffe sich gegenseitig auf der Ebene der Ideen definieren und sie sich damit gegenseitig „regeln„.

Damit kann man verstehen warum die Begriffe und die Begriffsdefinitionen dieser fachlichen Begriffe in der Psychiatrie sich erst im Laufe der Zeit entwickelt haben und sich diese auch weiterhin noch entwickeln bzw. diese im Laufe der Zeit weiter entwickelt werden, wenn etwa im Rahmen einer Revision neue diagnostische Einheiten in eine psychiatrische Klassifikation eingeführt werden.

Man denke etwa an den Begriff ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung), der zuerst nur in der Kinder- Jugendpsychiatrie eingeführt worden ist und allmählich auch in die Psychiatrie der Erwachsenen Eingang gefunden hat.

Durch die Zergliederung des psychiatrischen Begriffs kann man die „Teile“ und damit die Merkmale der psychischen Störung erkennen und damit die systematischen Einheiten bzw. den Begriff dieser Einheit definieren und beschreiben.

Im Ergebnis erkennt man somit, dass ein psychiatrischer Begriff eine projektierte Einheit ist.

Es sind die psychiatrischen Begriffe also zweckmäßige Einheiten – falls man sie richtig verwendet * durch die man die krankheitswertigen psychischen Auffälligkeiten systematisch erfassen und in der psychiatrischen Wissenschaft systematisch studieren kann. Damit erkennt man den praktischen Nutzen auch wenn man durch eine solche Einheit das Ganze als Idee nicht geradezu erkennen kann (vgl. mit Jaspers Zitat).

* Anmerkung: den Begriff der psychiatrischen Idee verwendet man richtig, falls man beachtet, dass das erlangte Wissen subjektives Wissen ist, dass es sich hierbei um beschränktes Wissen handelt und man ferner beachtet, dass eine Idee grundsätzlich regulativ und nicht konstitutiv ist (vgl. mit Kant Zitat 3a) – in diesem Fall gerät man nicht in Widersprüche bzw. nicht in Antinomien wie dies Karl Jaspers erkannt hat (vgl. mit Jaspers Zitat).

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Nachfolgend ein  paar Beispiele für psychiatrische Begriffe:

psychiatrische Diagnose (als Begriff oder als Idee für eine psychiatrisch-diagnostische Einheit)

psychisches Phänomen

psychopathologisches Phänomen

Psychose

Neurose

Depression

Schizophrenie

Manie

Demenz

OPS (Organisches Psychosyndrom)

Realitätsbezug

Denkstörung

inhaltliche Denkstörung

formale Denkstörung

affektive Störung

kognitive Störung

Intelligenz, Intelligenzstörung

geistige Behinderung

psychische Störung

Psychose

Wahn, Paranoia

Antriebsstörung

Affektstörung

Kritikstörung

Merkfähigkeitsstörung

Gedächtnisstörung

usf.

Forensische Begriff die gleichzeitig auch psychiatrische Begriffe sind:

Geschäftsfähigkeit

Testierfähigkeit

Schuldfähigkeit

Dispositionsfähigkeit

Diskretionsfähigkeit

usf.

Sonstige gemischte Begriffe aus der Rechtsprechung die Merkmale der Psyche enthalten:

Minderung der Erwerbsfähigkeit aus psychischen Gründen

Berufsunfähigkeit aus psychischen Gründen

gesund

krank

Lenkereignung aus psychiatrischer Sicht oder aus verkehrspsychologischer Sicht

usf.

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(letzte Änderung 08.08.2020, abgelegt unter: Begriff, Definition, psychiatrischer Begriff, Psyche, Psychiatrie)

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