Subsumption

Die Subsumption ist die Einordnung des Besonderen unter das Allgemeine.

Bei der Subsumption wird entweder ein Objekt unter das Allgemeine eingeordnet, oder es wird dabei eine Idee unter das Allgemeine eingeordnet.

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In der Medizin oder in der Psychiatrie wird zum Beispiel ein Krankheitszustand einer diagnostischen Einheit zugeordnet bzw. subsumiert.

In der Rechtsprechung wird ein rechtlicher Sachverhalt einer Rechtsnorm subsumiert.

Man findet also, dass entweder demonstrierbare Objekte gewissen Einheiten subsumiert bzw. zugeordnet werden – dann wird dieses Objekt einer Gattung zugeordnet bzw. subsumiert. Oder es wird eine Idee einem gewissen Typus zugeordnet bzw. subsumiert. Zum Beispiel wird in der Medizin eine Hautwarze den gutartigen Tumoren zugeordnet bzw. subsumiert, oder in der Psychiatrie eine psychische Störung dem Typ der Schizophrenie.

Die Subsumption ist das Gegenteil von der Abstraktion.

Das Wort Subsumption stammt aus dem Lateinischen (sub, unter, und sumere, nehmen, 2. Partizip sumptum)

 

(letztes update 6.12.2011)

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