Operationsindikation

Eine Operationsindikation ist die Indikation zu einer operativen Behandlung.

Eine Operationsindikation macht eine Aussage darüber, ob die Operation aus der Sicht dieses Arztes indiziert (= angezeigt) ist, oder ob sie aus seiner Sicht nicht angezeigt ist.

Mit der Aussage über die Operationsindikation vertritt dieser Arzt seine persönliche fachliche Meinung zum Sachverhalt und er sagt damit aus, ob seiner Ansicht nach der operative Eingriff gemacht werden soll.

Das Wort Indikation stammt vom lateinischen Wort indicare – anzeigen, das wiederum wahrscheinlich vom Zeigefinger (lat. Index) abgeleitet worden ist.

Eine Operation kann mehr oder weniger indiziert sein. Es gibt in diesem Sinn eine relative Indikation und unter Umständen eine absolute bzw. eine dringende Indikation.

Wenn die Operation absolut dringend indiziert erscheint, dann spricht man in der Medizin von einer vitalen Indikation.

Wenn eine Operation nicht indiziert ist und gewisse Gründe ernsthaft dagegen sprechen, dass man sie durchführt, dann sagt man, dass die Operation kontraindiziert ist.

Hinter einer Indikation steht also eine fachliche Meinung. Und hinter einer fachlichen Meinung steht das fachliche Urteil einer Fachperson, das in diesem Fall ein subjektiv gültiges Urteil ist. Es steckt also das Urteil eines in diesem Fach ausgebildeten Subjekts bzw. das Urteil einer Person / Fachperson hinter der Operationsindikation. Das heißt eine Operationsindikation beruht nicht auf einem objektiven Urteil – und damit nicht auf objektivem Wissen bzw. nicht auf allgemein gültigem Wissen – sondern auf einer persönlichen Meinung, die subjektiv für den Arzt gültig ist, der diese Sichtweise erlangt hat bzw. vertritt. Es kann also leicht sein, dass ein anderer Arzt nicht diese fachliche Meinung vertritt, sondern dieser eine andere fachliche Meinung bzw. eine andere fachliche Sichtweise vertritt.

Dies sollte man beachten, wenn man sich einer Indikation als betroffene Person anschließt bzw. wenn man die Sichtweise des Arztes als Patient / Patientin übernimmt.

Es gibt Fälle bei denen der Sachverhalt klar ist und praktisch jeder von der vernünftigen Überlegung geleitete Arzt sich für die Indikation ausspricht. Andererseits gibt es auch Fälle in denen der Sachverhalt nicht so klar ist und es durchaus angebracht ist eine andere fachliche Meinung zum Sachverhalt zu vertreten. Man erkennt damit, dass es insbesondere in einem Grenzfall vorkommt, dass Ärzte verschiedene fachliche Meinungen in Bezug auf eine Indikation vertreten.

Eine im Sinn der Aufklärung aufgeklärte Person wird auf jeden Fall die vorgeschlagene fachliche Meinung, sprich die Indikation vorerst in Frage stellen und selbst prüfen – soweit ihr dies möglich ist – ob die vorgeschlagene Maßnahme, etwa die vorgeschlagene Operation notwendig ist, in welchem Maß sie notwendig ist usf. Man wird sich also die Frage stellen, ob die Operation dringlich ist. Man wird die Frage stellen, ob die Indikation dringend gegeben ist, oder ob sie nicht so dringend gegeben ist.

Man erkennt damit, dass die Aussage über eine Operation – und in Bezug auf eine sonstige therapeutische Maßnahme in vielen Fällen – eine relative Sache ist. Daher kommt es in der Praxis vor, dass ein Arzt eine Operation als dringlich ansieht, wohingegen ein anderer Arzt die Operation unter Umständen nicht als dringlich, oder nicht in diesem Ausmaß als dringlich ansieht und er zum Beispiel die Ansicht vertritt dass der weitere Verlauf abgewartet werden soll um sich allenfalls dann zur Therapiemaßnahme zu entscheiden.

Man erkennt damit, dass in Bezug auf ein und denselben Sachverhalt unter Umständen verschiedene Indikationen vorliegen können.

Man soll also in jedem Fall den möglichen Nutzen gegenüber dem Risiko auf die geistige Waagschale legen und erst dann als betroffene Person selbst entscheiden, ob man sich der Indikation anschließt.

Je schwerwiegender der Eingriff ist, um so gründlicher soll man sich die Sache überlegen und für die Entscheidung und für die Entscheidungsfindung sich Zeit lassen – wenn dies möglich ist –  bevor man sich der Indikation anschließt bzw. sich zur vorgeschlagenen Therapie entschließt. In vielen Fällen ist es möglich zuzuwarten und den weiteren Verlauf abzuwarten und erst dann zu entscheiden, wenn die Sache sich deutlicher in die eine oder in die andere Richtung entwickelt hat, etwa ein weiteres Wachstum des Tumors nachweisbar ist oder relevante Symptome und relevante Phänomene in diesem Zusammenhang auftreten.

Auch wird es bei einem Eingriff mit weitreichenden Folgen – falls dies möglich ist –  ratsam sein, eine zweite Meinung (= second opinion) einzuholen, eventuell sogar eine dritte Meinung. Dabei kann auch eine Meinung eines nicht operativ tätigen Arztes, der viel Erfahrung mit derartigen gesundheitlichen Störungen hat, sehr von Nutzen sein, weil ein solcher Arzt im Gegensatz zum Arzt, der die Operation durchführt, unbefangen ist.

Es ist also für das persönliche Wohl von elementarer Wichtigkeit, dass man die bestmögliche Entscheidung trifft. Dies gilt insbesondere für Operationen aus dem Gebiet der Neurochirurgie, aber auch für Operationen mit weitreichenden Folgen aus dem Fachbereich der Chirurgie und auch für Operationen in anderen medizinischen Fachdisziplinen (Orthopädie, Gynäkologie, Urologie, Augenheilkunde usf.).

In jedem Fall sollte der Entscheidung die vernünftige Überlegung vorangehen. Man sollte sich also des guten Hausverstandes bedienen, bevor man sich zur Operation oder zu sonst einer Behandlung mit weitreichenden Konsequenzen entschließt.

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Weiteres dazu untersucht und diskutiert auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im Verlag tredition, April 2019

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(letzte Änderung 06.03.2020, abgelegt unter Indikation, Medizin)

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