Intelligenz

Die Intelligenz ist die Fähigkeit etwas bestmöglich zu erkennen um infolge sinnvoll zu handeln.

Demgemäß beruht die Intelligenz auf der angemessenen Kognition.

Man kann auch sagen: die Intelligenz gründet sich auf den Verstand und die Vernunft der Person.

Ebenso kann man sagen: die Intelligenz der Person beruht auf ihrem Denkvermögen und damit – im weiteren Sinn auf ihrem Hausverstand.

Die Intelligenz ist also das Vermögen etwas richtig zu beurteilen und damit die situativ richtige Entscheidung zu treffen.

Damit wird deutlich, dass die Intelligenz auf dem Urteil bzw. der Urteilskraft der Person beruht. Oder man kann auch sagen: die Intelligenz ist die Folge des Urteilsvermögens der Person.

Psychologisch betrachtet gründet sich die Intelligenz der Person auf ihre Kognition.

Philosophisch bzw. erkenntnistheoretisch betrachtet gründet sich die Intelligenz der Person auf ihren Verstand und ihre Vernunft oder man kann auch sagen: auf ihre Urteilskraft und ihr Denkvermögen.

Die Intelligenz ist also die Folge des richtigen bzw. angemessenen Denkens.

Die Intelligenz – die durch den Intelligenzquotienten (IQ) beschrieben wird – erfasst die kognitive Leistungsfähigkeit der Person im Vergleich zu einer bestimmten Norm.

Das, was man unter der Intelligenz versteht, ist also eine psychologische Idee und es ist daher der Begriff Intelligenz“ ist ein regulativer Begriff.

Damit macht die „Intelligenz“ bzw. der „Intelligenzquotient“ – den man durch einen „Intelligenztest“ festgestellt hat – eine Aussage über die kognitive Leistungsfähigkeit der Person im Vergleich zu den kognitiven Fähigkeiten von anderen Personen, die ebenfalls diesen spezifischen Test absolviert haben.

Dabei hat man die Norm des Tests mit Hilfe von statischen Methoden aus den Testergebnissen der einzelnen Individuen einer Population abgeleitet, die diesen Test absolviert haben.

In diesem Sinn macht das Ergebnis einer einzelnen Testung eine Aussage über die kognitiven Fähigkeiten der getesteten Person, im Vergleich zu den anderen getesteten Personen. Man kann auch sagen: die Intelligenz einer Person macht eine Aussage im Vergleich zur Norm, die nach statistischen Methoden in Bezug auf eine Population bestimmt worden ist.

Auf diese Art und Weise macht der Begriff Intelligenz eine Aussage über die kognitiven Fähigkeiten und er „regelt“ damit die Relation zu anderen Begriffen, die ebenfalls eine Aussage über die Kognition machen.

Im Ergebnis macht also die festgestellte Intelligenz eine relative Aussage in Bezug auf eine bestimmte Norm.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet ist das was man unter der Intelligenz versteht eine psychologische Idee. Der Begriff „Intelligenz“ ist daher ein regulativer Begriff (vgl. mit Kant Zitat 4). Und es ist die Einheit durch die man die Intelligenz erfasst eine systematische Einheit. Man kann auch sagen: dass das was man unter der Intelligenz versteht eine Idee ist, die auf der Grundlage von anderen Ideen durch den Bezug auf diese Idee erlangt worden ist. Oder man kann auch sagen: die Idee „Intelligenz“ wird also durch den Bezug von anderen Vorstellungen auf eine definierte Idee erkannt (vgl. mit Kant Zitat 7).

Weil das, was man unter der Intelligenz versteht eine definierte Idee ist, bilden die einzelnen Kriterien, die die Intelligenz definieren das Schema dieser Idee. (vgl. mit Kant Zitat 7).

Da die Einheit Intelligenz nur auf der Ebene der Vorstellungen definiert ist – handelt es sich bei der Einheit Intelligenz um eine systematische Einheit im Sinn von Immanuel Kant bzw. es handelt sich bei der Idee Intelligenz um eine bloße Idee (vgl. mit Kant Zitat 4), und beim Begriff Intelligenz um einen regulativen Begriff. (vgl. mit Kant Zitat 4)

Weil es sich bei der psychologischen Idee Intelligenz um eine bloße Idee handelt, sollte man beachten, dass das Wissen das man mit Hilfe einer solchen Idee erlangt nur relativ gültiges Wissen und kein absolut gültiges Wissen ist. Das bedeutet: man sollte eine solche Idee und auch das Wissen, das man aus einer solchen Idee abgeleitet hat nur relativistisch verwenden. (vgl. mit Kant Zitat 4)

Mit anderen Worten: man sollte solches Wissen nur als relativ gültiges Wissen ansehen, und nicht als absolut gültiges Wissen.

Wenn man dies nicht beachtet und das so erlangte Wissen irrtümlich als absolutes Wissen bzw. als allgemein gültiges Wissen ansieht, dann hat man sich getäuscht, dann hat man die Idee missverstanden – dann hat man irrtümlich die Idee konstitutiv gebraucht – was grundsätzlich falsch ist (vgl. mit Kant Zitat 3a).

Man sollte sich also dessen bewusst sein, dass das Wissen das man mit Hilfe eines Intelligenztests erlangt nur relatives Wissen ist. Es handelt sich dabei also um beschränktes Wissen das innerhalb einer Konvention – also innerhalb einer definierten Ideenlehre – philosophisch gesprochen innerhalb einer Dogmatik gültig ist (vgl.mit Kant Zitat 10) – und daher nur relativ gültig ist.

Karl Jaspers sagt daher, dass man solches Wissen in der Schwebe halten sollte (vlg. mit Jaspers Zitat 2).

Eine im Sinn der Aufklärung aufgeklärte Person ist sich also dessen bewusst, das das Wissen das man unter dem Begriff „Intelligenz“ bzw. das man unter dem Intelligenzquotienten versteht, beschränktes Wissen ist, und dass solches Wissen immer nur relativ gültig ist.

Wie man sich überzeugt wird die Intelligenz einer Person durch ein geistiges Bild erlangt, zu dem man als untersuchende Person im Rahmen der Beurteilung der Intelligenz gelangt.

Dabei kann ich aber die Intelligenz als Ganzes oder als natürliche zu Grunde liegend gedachte Einheit im Sinn einer Natureinheit niemals erkennen – weil es nur eine Idee bzw. nur der Begriff einer bloßen Idee im Sinn von Immanuel Kant ist.

Oder in den Worten von Karl Jaspers kann ich sagen: das Ganze als Idee nicht geradezu erkennen – eben weil es dies eine Idee im Sinn von Immanuel Kant, die niemals geradezu sondern nur durch das Schema der Idee angenähert erkennen kann (vgl. mit Jaspers Zitat).

Dabei kann sich dieses geistige Bild aus einer Teiluntersuchung, etwa aus einem einzelnen psychologischen Test ergeben. Oder es kann sich beim Bild der Intelligenz um das Gesamtbild handeln, wie dieses etwa sich aus der ganzen Lebensgeschichte, der Berufsanamnese und aus sonstigen Daten ergibt.

Man erkennt damit, dass ein Intelligenztest unter Umständen nur mangelhaft diese Leistungen erfasst bzw. widerspieglt, insbesondere dann, wenn die untersuchte Person (die getestete Person) mit dem angewandten Test nicht gut klar gekommen ist und sie nicht das Ergebnis erzielen konnte das ihrer sonstigen intellektuellen Leistungsfähigkeit entspricht. Man soll also auf keinen Fall das Ergebnis eines psychologischen Intelligenztests über dasjenige des Gesamtbildes stellen wenn es hier offenbar zu einer Diskrepanz kommt. Dies ist in der psychiatrischen Forensik von Relevanz wenn es etwa im Rahmen einer psychiatrischen Beurteilung also bei der Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens für das Gericht um die Frage der Geschäftsfähigkeit (Testierfähigkeit), Schuldfähigkeit, Diskretionsfähigkeit, Dispositionsfähigkeit oder sonst ein für die Forensik relevantes Kriterium geht.

Man soll also grundsätzlich das Ergebnis eines Intelligenztests kritisch hinterfragen wenn es mit dem klinischen Befund bzw. mit dem sonstigen psychischen Befund im Widerspruch steht.

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(letzte Änderung 11.10.2019, abgelegt unter: Begriff, psychiatrischer Begriff, psychologischer Begriff, Definition, Diagnostik, Erkennen, Forensik, Forensische Psychiatrie, Gutachten, Lernen, Nervensystem, Philosophie, Psyche, Psychiatrie, Psychologie, psychologische Idee, Wissen, Wissenschaft)

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Verwandte Begriffe zum Begriff Intelligenz sind die Begriffe geistiger Schwachsinn (Oligophrenie) bzw. geistige Behinderung.

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