Entscheidung in der Medizin und in der Psychiatrie

In der Medizin und in der Psychiatrie wird eine Diagnose auf der Grundlage von spezifischen bzw. charakteristischen Merkmalen erkannt.

Dabei wird auf der Grundlage der gefundenen Merkmale entschieden, was für eine Diagnose zutreffend ist.

Man findet in der Heilkunde, dass die Merkmale der gesundheitlichen Störungen entweder körperliche, also physische Merkmale sind (z.B. eine Schwellung, Rötung, Blutwerte usf.) , oder es handelt sich um Merkmale, die nur auf der Ebene der Vorstellungen im Bewusstsein der erkennenden Person erscheinen. Dies ist z.B. bei Symptomen (z.B. bei Schmerzen, bei Appetitlosigkeit usf.) und auch bei nicht objektivierbaren Phänomenen (z.B. bei Schwäche, Kraftlosikeit usf.) der Fall. (griechisch: phenomenon – das was erscheint, das Erscheinende)

In diesem Sinn gründet sich die Erkenntnis der einzelnen Diagnose auf empirisch erkannte Merkmale, und resultiert aus diesen Merkmalen der diagnostische Schluss. Die Diagnose resultiert also aus einer Entscheidung, die aus diesen Merkmalen resultiert.

Philosophisch betrachtet ist eine diagnostische Entscheidung in der Medizin oder in der Psychiatrie ein empirisches Urteil. Ein empirisches Urteil in der Medizin ist entweder ein Wahrnehmungsurteil, oder ein Erfahrungsurteil im Sinn von Immanuel Kant. In der Psychiatrie ist ein empirisches Urteil praktisch immer ein Wahrnehmungsurteil.

Um ein Erfahrungsurteil handelt es sich in der Medizin wenn sich die Erkenntnis bzw. die Entscheidung auf demonstrierbare Merkmale bezieht, also auf Merkmale, die objektiv bestimmt werden können. Falls sich die Erkenntnis auf ein Erkenntnisobjekt gründet, das nur im Bewusstsein der Person als Merkmal bzw. als mentales Objekt erscheint – also z.B. auf ein Symptom, oder auf ein nicht objektivierbares Phänomen – dann handelt es sich um ein Wahrnehumgsurteil.

In der Psychiatrie ist daher ein diagnostisches Urteil praktisch immer ein Wahrnehmungsurteil, weil sich ein solches Urteil auf psychische Symptome und psychische Phänomene gründet.

In der Medizin kann ein diagnostisches Urteil entweder ein Erfahrungsurteil, oder ein Wahrnehmungsurteil sein. Wenn sich das Urteil auf einen objektiven Befund gründet, dann handelt es sich um ein Erfahrungsurteil, das objektiv gültig ist. Wenn sich das Urteil z.B. auf ein Symptom bzw. auf einen Symptomenkomplex bezieht, dann handelt es sich um ein Wahrnehmungsurteil das nur subjektiv gültig ist. 

Je nach dem von welcher Art die Merkmale sind, ist das daraus abgeleitete Urteil entweder ebenfalls objektiv gültig und damit auch allgemein gültig, oder es ist nur subjektiv gültig.

Eine medizinisch diagnostische Entscheidung in der Medizin ist also objektiv gültig, wenn sie sich auf objektive Kriterien gründet, oder sie ist nur subjektiv gültig, wenn sie sich auf nur subjektiv gültige Kriterien gründet.

Eine diagnostische Entscheidung in der Psychiatrie, und auch eine solche in der Psychologie und Psychotherapie ist praktisch immer nur subjektiv gültig, weil sie sich auf nur subjektiv gültige Kriterien gründet.

 

(Beitrag in Arbeit, letztes update 14.11.2011)

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