Die gutachterliche Beurteilung erfolgt auf der mentalen Ebene

Die gutachterliche Beurteilung eines Sachverhalts erfolgt auf der mentalen Ebene.

Daher ist eine gutachterliche Beurteilung primär immer nur subjektiv gültig.

Nur wenn ein Sachverhalt auch auf der Ebene der physischen Objekte, oder auf der Grundlage von Zahlen und Zeichen – und damit in der Anschauung demonstriert und allgemein gültig überprüft werden kann – ist er nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv gültig.

Nur in einem solchen Fall kann ein allgemein gültiger Beweis vorgeführt werden. Das heißt die Allgemeingültigkeit kann in einem solchen Fall anschaulich demonstriert werden, weil in diesem Fall die entscheidenden Kriterien im Objekt gelegen sind, und diese daher von jeder Person gleich erkannt werden können. (vgl. mit Kant Zitat 9)

Nur in einem solchen Fall handelt es sich um objektive Evidenz und nicht nur um subjektive Evidenz.

Erkenntnisse die nur auf der Ebene der Vorstellung erlangt werden können, und die nicht auf der Ebene der Objekte überprüft werden können, sind immer nur subjektiv gültig bzw. nur subjektiv evident.

Man erkennt damit, dass eine Erkenntnis, die objektiv evident ist absolut gültig ist, wohingegen eine Erkenntnis, die nur subjektiv evident ist, für die erkennende Person nur relativ gültig ist – und zwar relativ gültig in dem Ausmaß, wie die erlangte Idee mit der Vergleichsidee – oder man kann auch sagen mit dem Ideal – übereinstimmt.

Daher kann man in der Psychiatrie – und in der Psychologie und auch in der Psychotherapie in aller Regel nur relative Erkenntnisse im Rahmen einer gutacherlichen Beurteilung erlangen. Im Gegensatz dazu kann man in der Medizin in Teilbereichen absolut gültige Erkenntnisse erlangen, allerdings in anderen Bereichen kann man auch in der Medizin ebenfalls nur relativ gültige Erkenntnisse erlangen.

Dies sollte grundsätzlich bei der Erstattung eines Gutachtens beachtet werden.

Daher schreibt Karl Jaspers treffend, dass das Wissen in der Psychiatrie mit Hilfe relativer Schemata erlangt wird und man daher solches Wissen in der Schwebe halten soll. (vgl. mit Jaspers Zitat 2)

Tatsächlich kann man in der Psychiatrie (Psychologie und Psychotherapie) nur relatives Wissen erlangen, das gleichzeitig auch beschränktes Wissen ist.

In diesem Sinn ist eine Aussage in einem psychiatrischen Gutachten eine relative Aussage bzw. eine relative Erkenntnis und keine absolute. Daher sind z.B. die Aussagen wie sie in der psychiatrischen Forensik in Bezug auf die Prognose gemacht werden beschränkte Erkenntnisse, die nur relative Gültigkeit haben. Diese Beschränktheit ist also einerseits durch die „Materie“ des Wissensgebietes begründet und andererseits durch die Person bzw. das erkennende Subjekt begründet, das auf der Grundlage der gegeben Erkenntnisbasis nur beschränkte Erkenntnisse erlangen kann. (vgl. mit Kant Zitat 4 und Kant Zitat 9)

Analoges gilt für die Psychologie und Psychotherapie und auch für andere Bereiche Wissens, wo das Wissen seinen Ausgang von bloßen Ideen nimmt.

Dies sollte ein Gutachter bzw. ein Sachverständiger berücksichtigen und es sollte dies auch ein Richter bei Gericht berücksichtigen.

.

Im Vergleich zur Psychiatrie sind hingegen in der Medizin manche Erkenntnisse bzw. Feststellungen, soweit sie sich direkt auf objektive Befunde gründen absolut gültig. Zum Beispiel ist in einem forensischen Gutachten ein objektiver Laborbefund absolut gültig und es wird daher eine solche Erkenntnis von jeder fachkundigen Person als richtig bzw. als zutreffend erkannt und anerkannt (vgl. mit Kant Zitat 9 und Kant Zitat 7)

Die gutachterliche Beurteilung eines Sachverhalt erfolgt also primär immer auf der Ebene der Vorstellungen – und es werden die Erkenntnisse primär auch auf dieser Ebene erlangt. Sekundär kann man allerdings manch eine Erkenntnis (Idee)  „physisch“, oder sonst wie objektiv prüfen bzw. objektivieren – womit diese Erkenntnis dann allgemein gültig ist, weil sie sich nicht mehr auf eine Idee  (vgl. mit Kant Zitat 3a) beruht, sondern sich auf ein Faktum gründet. (vgl. mit Kant Zitat 9)

.

(Beitrag in Arbeit, letzte Änderung 9.1.2014, abgelegt unter Gutachten)

…………………

weiter zum Beitrag: psychiatrisches Gutachten

………………….

weiter zum Beitrag: medizinisches Gutachten

………………………

weiter zum Beitrag: unbefangen

…………………….

weiter zum blog: Gutachten

…………………………Sorry, this entry is only available in German.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert