Funktionsstörung

Bei einer Funktionsstörung ist die Funktion gestört.

Bei einer krankheitswertigen Funktionsstörung ist die Störung der Funktion erheblich.

Deswegen manifestiert sich dies durch eine krankheitswertige Aktion.

In einem derartigen Fall ist die Störung der Funktion zweifelsfrei abnorm bzw. pathologisch.

 

Eine krankheitswertige Funktionsstörung liegt außerhalb der Norm:

Eine Funktionsstörung die abnorm bzw. die pathologisch ist liegt außerhalb der Norm.

Man kann auch sagen, dass bei einer krankheitswertigen Funktionsstörung eine erhebliche Abweichung von der normalen Funktion besteht respektive eine erhebliche Abweichung von der Normalität (der Funktion) vorliegend ist.

Die Funktionsstörung muss also außerhalb der Norm bzw. außerhalb der Normalität gelegenen sein, und es ist deswegen eine Aktivität vorliegend, die die Bezeichnung Funktionsstörung rechtfertigt.

Bei einer Funktionsstörung ist also eine abnormale bzw. die abnorme Funktion vorhanden, die in der Heilkunde hier insbesondere in der Medizin im Sinne der universitären Medizin (Schulmedizin) in der Regel als pathologische Funktion, fallweise allerdings auch als abnorme Funktion, in gewissen Fällen als Regulationsstörung oder in anderen Fällen auch als funktionelle Störung oder durch sonst einen Fachbegriff in der Praxis oder Wissenschaft insbesondere in der medizinischen Wissenschaft bezeichnet wird.

Dabei muss man unterscheiden, ob die Abweichung der Funktion von der Norm physisch (er)fassbar und damit physisch messbar ist, oder ob die Abweichung der Funktion von der Norm und somit die Funktionsstörung nur jenseits der physis (= Natur)  – somit philosophisch gesprochen – nur meta-physisch und damit nur geistig respektive nur mental – von der erkennenden Person erkannt/geistig erfasst bzw. abgeschätzt werden kann (vgl. mit Kant Zitat 7), weil hier die Größe der Abweichung nur durch die Idee bzw. nur durch den Begriff der Idee erkannt bzw. erfasst werden kann (vgl. mit Kant Zitat 7). Und es wird in einem derartigen Fall die Funktionsstörung durch die systematische Einheit der Idee erkannt, wenn die erkennende Person die Merkmale der Idee vermittelt durch das Schema der Idee geistig erfasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Während also manch eine Funktionsstörung durch einen physischen Parameter dokumentiert und damit die Abweichung von der Norm objektiv gültig bzw. allgemein gültig aufgezeigt werden kann, ist dies in anderen Fällen nicht möglich und kann hier die Größe nur durch den Begriff der Idee bzw. nur durch die systematische Einheit der Idee erfasst/beschrieben/dokumentiert werden und handelt es daher dabei um einen subjektiven Befund (in der Medizin z. B. die Angabe von einem Schmerz, eine Enge/Engegefühl im Brustkorb, subjektiv erlebte Atemnot; oder in der Psychologie, Psychiatrie eine Angst etc.). Andererseits kann ein objektiver Befund (Beispiel: ST-Senkung im EKG oder ein Laborwert, etwa ein Enzymwert objektiv gültig und damit allgemein gültig) angegeben werden.

Im zuerst genannten Fall handelt es sich um eine Funktionsstörung – die auf der „Ebene der Objekte“ – somit physisch (physikalisch, physiologisch, chemisch, biochemisch, bildgebend oder sonst mit einer physischen respektive biologischen Methode) durch quantitativ und / oder qualitativ abnorme (abnormale) Parameter objektiv gültig gemessen werden kann. In einem solchen Fall kann also die Funktionsstörung durch ein Objekt bzw. durch die Beschaffenheit eines Objekts, also durch Fakten – man kann auch sagen durch tatsächlich feststellbare Befunde erfasst und allgemein gültig gemessen werden. Mit anderen Worten man kann hier durch faktische Befunde etwa in der Diagnostik die Funktionsstörung  durch eine faktische Einheit bestimmen und allgemein gültig dokumentieren. In einem derartigen Fall ist also ein allgemein gültiger bzw. ein objektiv gültiger Beweis möglich.

Oder es ist die Funktionsstörung eine Störung, die nur mental also nur geistig und daher – nur auf der „Ebene der Ideen“ – durch den Begriff der Idee und daher nur durch die systematische Einheit der Idee (vgl. mit Kant Zitat 7) erfasst werden kann.

In einem solchen Fall kann ich – oder eine andere Person – die Abweichung von der Norm und damit das Ausmaß der Funktionsstörung nur mental bzw. nur geistig erfassen, abschätzen und in der Diagnostik bestimmen.

In einem solchen Fall kann also das erkennende Subjekt die Funktionsstörung und auch ihr Ausmaß (quantitativ und qualitativ) nur subjektiv gültig erkennen/erfassen und in der Diagnostik einschätzen bzw. bestimmen (vgl. mit Kant Zitat 7).

In einem derartigen Fall beruht die Feststellung auf einem nur subjektiv gültigen Beweis bzw. handelt es sich hierbei um einen philosophischen Beweis.

Man kann also sagen, dass in der Heilkunde, und hier insbesondere in der Medizin eine Objektivierung der Funktion und damit auch die der Funktionsstörung in gewissen Bereichen möglich ist (Beispiel: Herzrhythmusstörungen), wohingegen dies in anderen Bereichen – etwa bei der Feststellung und dem Ausmaß / der Intensität der Schmerzen – nicht möglich ist. In gleicher Weise können auch andere Phänomene in der Medizin nicht objektiviert werden. Dies gilt übrigens auch für sämtliche psychischen Phänomene und psychopathologischen Phänomene, wie sie in der Psychiatrie (und Psychologie) erfasst werden.

Zur Ursache einer Funktionsstörung:

Eine Funktionsstörung kann durch eine einfache, bekannte Ursache bedingt sein. Oder es kann die Funktionsstörung durch eine komplexe Ursache bedingt sein. Demgemäß kann man eine solche Funktionsstörung im konkreten Fall unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachten und etwa in der Forschung und Wissenschaft untersuchen und unter Umständen auf unterschiedliche Arten und Weisen im Hinblick auf die Ursache verstehen und erklären.

So kann man etwa in der Heilkunde einen Kopfschmerz vom Typ der Migräne durch eine vaskuläre Ursache erklären (vaskuläre Theorie) und auf dieser Grundlage das Auftreten des Kopfschmerzes verstehen und durch die entsprechende Theorie erklären. Oder man kann diesen Kopfschmerz durch eine Störung der Funktion der Nervenzellen – also durch eine Störung der neuronalen Funktion – etwa auf der Ebene des Hirnstamms erklären (Hirnstammtheorie), oder durch eine sonstige Theorie, oder durch eine kombinierte Theorie.

In der Orthopädie kann eine Funktionsstörung am Bewegungsapparat unter Umständen ebenfalls durch unterschiedliche Ursachen und damit durch verschiedene Theorien erklärt und verstanden werden. Andererseits gelangt hier der Orthopäde  im Rahmen der klinischen Untersuchung und Abklärung in vielen Fällen zu körperlichen Befunden durch die das Beschwerdebild und damit die Bewegungsstörung als Funktionsstörung im Hinblick auf die Kausalität unzweifelhaft zu erklären ist und ergibt sich daraus die Indikation zur geeigneten Therapie.

Im Ergebnis dieser Betrachtung kann also festgehalten werden, dass es in der Heilkunde in gewissen Fällen eine eindeutige Ursache für das vorliegende Beschwerdebild gibt, hingegen dies in anderen Fällen nicht so klar ist und unterschiedliche Kausalitäten bzw. Ursachen in Frage kommen.

Daher soll man bei Vorliegen einer Funktionsstörung dieser Störung nach allen möglichen Prinzipien der Einheit (vgl. mit Kant Zitat 2a) – in der Praxis – in der Forschung – und in der Wissenschaft – nachgehen, niemals soll man dabei aber die Grenze des Wissens überfliegen, außerhalb welcher für uns nichts als leerer Raum ist (vgl. mit Kant Zitat 2a).

Mit anderen Worten: man soll also den Grad des erlangten Wissens in der Diagnostik beachten und berücksichtigen und es bedeutet dies, dass man beachten und berücksichtigen soll wo es sich um subjektives Wissen und wo um objektives Wissen handelt bzw. wo der erhobene Befund auf der Grundlage einer Idee bzw. auf der Grundlage einer nicht beweisbaren Theorie erklärt wird, oder wo dieses Wissen durch Fakten oder durch entsprechend eindeutig nachweisbare Befunde bewiesen werden kann. Es kommt hier beim Wissens also darauf an um was für einen Beweis oder um was für Argumente es sich handelt. Ist dies eine faktischer Beweis, also eine Beweis der auf Fakten beruht, oder ist dies ein argumentativer Beweis somit ein philosophischer Beweis.

Diskussion der Funktionsstörungen in den verschiedenen Bereichen der Heilkunde:

In der Heilkunde bezeichnet eine Funktionsstörung entweder die Störung einer körperlichen Funktion – man spricht dann oftmals von einer körperlichen Krankheit bzw. einer körperlichen gesundheitlichen Störung.

Oder es bezeichnet eine Funktionsstörung eine gesundheitliche Störung der Psyche, also eine psychische Störung bei der das Erleben und unter Umständen auch das Verhalten und Reagieren gestört ist und daher die psychische Funktion beeinträchtigt ist.

In der Medizin wird eine Funktionsstörung des Körpers durch den medizinischen Befund erfasst und liefert hier in gewissen Fällen die medizinische Diagnose.

In der Psychiatrie wird eine Funktionsstörung der Psyche durch den psychischen Befund bzw. durch den psychiatrischen Befund erfasst und auf diesem Weg die psychiatrische Diagnose festgestellt.

Schließlich kennt man auch den Begriff der psychosomatischen Störung, die eine Funktionsstörung des Körpers und eine Funktionsstörung der Psyche erfasst. Man kann daher hier auch sagen, dass die psychische Funktion gemeinsam mit körperlichen Funktion gestört ist.

Im der Alternativmedizin und Komplementärmedizin wird in der Regel eine Funktionsstörung des Körpers und/oder der Psyche durch die Anwendung der entsprechenden Theorie als gesundheitliche Störung erkannt und demgemäß nach dieser Methode therapiert.

Verstehbar ist bei einer Funktionsstörung  die Gesundheit beeinträchtigt und kommt es zum Auftreten von Beschwerden bzw. handelt es sich hierbei um eine gesundheitliche Störung, die man unter Umständen auch als Krankheit bezeichnet.

Weitere Diskussion der Funktionsstörungen in der Medizin:

In der Heilkunde kennt man die Funktionsstörungen auf der Ebene des Körpers, somit auf der Ebene der verschiedenen Organe und Organsysteme und andererseits die Funktionsstörungen der Psyche, die sich in den psychischen Erscheinungen manifestieren.

Demgemäß kann in der Medizin die körperliche Funktion gestört sein. Es kann z.B. eine Funktionsstörung des Stoffwechsels vorliegen. Es kann z.B. der Blutzucker und der Fettstoffwechsel gestört sein, und handelt es sich dann in den meisten Fällen um einen  Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit). Oder es kann die Schilddrüsenfunktion gestört sein, die zur Schilddrüsenüberfunktion (=Hyperthyreose) oder zur Schilddrüsenunterfunktion (= Hypothyreose) führt. In gleicher Weise können auch andere Funktionsstörungen inbesondere der verschiedenen Hormondrüsen in Folge von verschiedenen Ursachen auftreten. Oder es kann eine sonstige Funktion gestört sein, z.B. der Blutdruck , der zu einer Hypertonie oder zu einer Hypotonie führt. Es kann die Lungenfunktion in Folge einer Lungenventilationsstörung gestört sein, die sich klinisch in Atembeschwerden manifestiert. Oder es kann die Blutzirkulation in Folge einer Herzschwäche gestört sein usf. Oder es kann der Verdauungsvorgang gestört sein, oder die Harnausscheidung (Miktion), die Stuhlausscheidung (Stuhlgang) kann gestört sein (Durchfall bis Obstipation), oder es kann eine sonstige körperliche Funktion gestört sein. So kann auch die Funktion des Nervensystems durch eine Funktionsstörung beeinträchtigt sein, wie sie in der Neurologie untersucht und durch eine neurologische Diagnose festgestellt wird. Eine neurologische Funktionsstörung hat eine neurologische Störung zur Folge, die sich in den entsprechenden neurologischen Phänomenen manifestiert (zum Beispiel in der Form einer motorischen Störung mit einer Lähmung, oder einer Sensibilitätsstörung: Störung des Tastsinns, Taubheitsgefühl, Schmerz usf., ebenso  kann der Schlaf im Sinn einer Funktionsstörung betroffen sein usf.). Man kann also bei einer Funktionsstörung des Nervensystems von einer neuronalen Funktionsstörung sprechen, wie sie durch verschiedene Ursachen hervorgerufen werden kann.

Neben den zuvor genannten Funktionsstörungen aus dem Bereich der Neurologie und der Inneren Medizin können Funktionsstörungen auch in anderem Zusammenhang auftreten. So kann etwa eine Funktionsstörung am Bewegungsapparat auftreten, wie sie in der Orthopädie abgeklärt und diagnostiziert wird.

Bei den Störungen am Nervensystem kann die Funktion des Vegetativen Nervensystems gestört sein und spricht man bei gewissen klinischen Erscheinungen von einer Vegetativen Dystonie. Allerdings können auch andere Ursachen zu einer Funktionsstörung oder zu einer funktionellen Störung führen. Es gibt also praktisch in allen Bereichen der körperlichen Medizin, der Inneren Medizin, der Neurologie, der Orthopädie, der Urologie, der Gynäkologie usf. gesundheitliche Störungen bei denen gewisse Funktionen gestört sind.

Praktisch immer geht diese Funktionsstörung mit mehr oder weniger ausgeprägten gesundheitlichen Beschwerden einher. Das heißt es treten Symptome und Phänomene auf, die sich, je nach dem in einem mehr oder weniger typischen Symptomenkomplex manifestieren.

Betrachtet man die verschiedenen Funktionsstörungen, so findet man solche, bei denen man gewisse „physische“ Parameter „physisch“ objektiv gültig messen bzw. allgemein gültig bestimmen kann. Andererseits findet man auch Funktionsstörungen, bei denen man keine „physischen“ Parameter finden, bestimmen und messen kann.

Bei den Funktionsstörungen, bei denen man einen physischen Parameter bestimmen kann, handelt es sich um eine Funktionsstörung, die objektivierbar ist, weil man bei diesen gesundheitlichen Störungen die Störung auf der Grundlage dieses messbaren Parameters allgemein gültig erfassen,dokumentieren und damit die Störung bzw. die Abweichung von der Norm messen und damit allgemein gültig beweisen kann.

Im Gegensatz dazu kann man Funktionsstörungen, die sich lediglich durch gewisse Symptome und durch nicht objektivierbare Phänomene manifestieren nicht allgemein gültig feststellen. Das heißt man kann in einem solchen Fall nicht allgemein gültig wissen um was für eine Störung es sich handelt, weil man diese Form einer gesundheitlichen Störung nicht auf der Grundlage von allgemein gültig feststellbaren Merkmalen erfassen kann. Eine solche Funktionsstörung bzw. eine solche funktionelle Störung kann man nur subjektiv gültig auf der Ebene der Vorstellungen bzw. auf der Ebene der Ideen auf der Grundlage einer Idee, somit auf der Grundlage eines Konzepts erfassen. (vgl. mit Kant Zitat 7)

In Bezug auf die erst genannten Funktionsstörungen kann man also objektives Wissen erlangen. In Bezug auf die zweit genannten Funktionsstörungen kann man nur subjektives Wissen bzw. nur aus der Erfahrung abgeleitetes Wissen erlangen, das gleichzeitig auch beschränktes Wissen und daher auch nur relativ gültiges bzw.  nur relatives Wissen ist.

Ferner kann man in der Heilkunde die Funktionsstörungen auch dahingehend unterscheiden, ob sie sich primär auf den Körper bezieht oder auf eine gesundheitlichen Störung der Psyche. Es kann sich also um eine Funktionsstörung handeln, die sich primär sich im Erleben manifestiert und spricht man dann von einer psychischen Störung – also von einer gesundheitlichen Störung der Psyche. Allerdings kann man eine solche Störung auch als Folge der gestörten neuronalen Funktion auffassen, die sich eben auf der Ebene der psychischen Funktionen manifestiert.

Es ist also eine  Frage der Sichtweise bzw. eine Frage des Aspekts. Sieht man die neuronale Funktion als gestört an, in deren Folge kausal die psychische Störung auftritt? Oder liegt primär eine Erlebnisstörung vor, die paralell mit einer körperlichen Funktionsstörung auf der Ebene der Nervenzellen einhergeht, wobei aber die psychische Störung als die primäre Ursache angesehen wird.

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Schließlich kennt man in der Heilkunde auch Funktionsstörungen, die in ungefähr gleichem Ausmaß sowohl den Körper wie auch die Psyche betreffen und spricht man dann von Psychosomatischen Störungen bzw. von psychosomatischen Funktionsstörungen. Damit sind Funktionsstörungen gemeint, bei denen sowohl körperliche Funktionen wie auch psychische Funktionen erheblich gestört sind. In der Psychosomatik kennt man z.B. die Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Esssucht), und diverse Störungen, die die einzelnen Körperfunktionen betreffen (z.B. nervöse Magenbeschwerden, nervöser Reizdarm usf.) ferner die sexuellen Funktionsstörungen usf.

Nachfolgend werden Funktionsstörungen nach verschiedenen Bereichen geordnet aufgelistet:

In der Medizin kennt man verschiedene Formen einer Stoffwechselstörung (z.B.  Diabetes mellitus, Hyperthyreose, Hypothyreose und andere hormonelle Funktionsstörungen), die Funktionsstörungen bei denen ein sonstiger Parameter gestört ist wie etwa der Blutdruck (Hypertonie, Hypotonie), die Schweißproduktion, usf. Funktionsstörung die andere Organe und Organfunktionen betreffen: die Atmung, den Kreislauf, die Nahrungsaufnahme, die Ausscheidung von Stoffen wie sei bei einer Nierenfunktionsstörung auftreten usf.

In der Psychiatrie kennt man die psychischen Störungen. Es sind dies Funktionsstörungen bzw. funktionelle Störungen bei denen vorwiegend das Gemüt und / oder das Denken betroffen ist. Man spricht daher bei der Depression und der Manie von affektiven Störungen. Und andererseits kennt man die psychischen Störungen bei denen vorwiegend das Denken, also die Funktion der Kognition gestört ist man spricht dann von kognitiven Störungen. Zu diesen psychischen Störungen zählen die Schizophrenie, die Demenz und andere psychische Störungen bei denen diese Funktion gestört ist.

Zum Verlauf einer Funktionsstörung

Es kann eine Funktionsstörung passager (vorübergehend) auftreten, oder sie kann mehr oder weniger konstant bestehen bleiben. Je nach dem handelt es sich also um eine reversible Funktionsstörung oder es handelt sich um eine irreversible Funktionsstörung. In der Psychiatrie werden gewisse irreversible Funktionsstörungen als Residualzustand bezeichnet.

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Hinweis: 

Weiteres zum Thema Funktionsstörungen in der Heilkunde meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im April 2019 im Verlag tredition

siehe dort:

2.54 Diagnostik einer Funktion und Funktionsstörung

2.54.1 Diagnostik einer objektiv gültig bestimmbaren Funktion oder Funktionsstörung

2.54.2 Diagnostik einer nur subjektiv gültig bestimmbaren Funktion oder Funktionsstörung

2.54.1 Diagnostik einer funktionellen Störung

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24.4 In der Heilkunde sind in als Folge des systematischen Studiums die Begriffe Funktion und Funktionsstörung wesentlich geworden

24.5 Die Diagnostik der normalen Funktion und der pathologischen Funktion bzw. Funktionsstörung wurde möglich

24.5.1 Die Dynamik der Funktion und Funktionsstörung kann durch den Verlauf erfasst werden

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(letzte Änderung 21.12.2023, abgelegt unter: Alternativmedizin, Begriff, Definition, Diagnostik, Funktion, Funktionsstörung, Gutachten, Medizin, Medizinische Diagnostik, Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik, Störung, Wissenschaft)

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