Symptomenkomplex

Ein Symptomenkomplex ist ein Komplex bestehend aus Symptomen und Phänomenen.

Man kann also sagen: der Symptomenkomplex ist eine komplexe Einheit die die Merkmale der Störung – etwa der gesundheitlichen Störung durch die klinische Erscheinung bzw. durch das klinische Erscheinungsbild aufzeigt.

Daher ist die medizinische Diagnose die den Symptomenkomplex primär als Verdachtsdiagnose erfasst fürs erste eine phänomenologische Diagnose, die allerdings in gewissen Fällen im Rahmen der Abklärung auf eine faktische Diagnosen zurückgeführt werden kann.

Man kann in der Medizin in gewissen Fällen den Sachverhalt also auf eine ätiologische Diagnose bzw. auf eine ätiologische Einheit zurückführen (Beispiel: Symptomenkomplex mit Enge-Gefühl im Brustbereich, Schmerzen in der Brust ausstrahlend in den Arm oder Rücken etc. – kann sich letztlich auf einen Herzinfarkts und damit auf eine medizinische Tatsache bzw. auf ein medizinisches Faktum zurückgeführt werden).

In anderen Fällen ist dies nicht möglich und handelt es sich daher um eine phänomenologische Diagnose, die fallweise auch als funktionelle Diagnose bezeichnet wird (Beispiel: Spannungskopfschmerzen, Herzenge ohne sonstigen Befund usf.)

In der Medizin im Sinn der universitären Medizin bilden körperliche Symptome und nichtobjektivierbare körperliche Phänomene einen körperlichen Symptomenkomplex. Falls dieser körperliche Symptomenkomplex nicht auf eine faktisch Einheit bzw. eine faktische Ursache zurückgeführt und dadurch eindeutig bzw. objektiv gültig bestimmt werden kann handelt es sich dabei um eine phänomenologische Diagnose.

In der Psychiatrie bilden gemeinsam auftretende psychische Symptome und krankheitswertige psychische Phänomene – also psychopathologische Phänomene den psychischen Symptomenkomplex.

Dabei werden in der Psychiatrie die krankheitswertigen Erscheinungen der Psyche und damit die unterschiedlichen psychischen Störungen jeweils durch den charakteristischen psychischen Symptomenkomplex erkannt, womit deutlich wird dass die psychiatrischen Diagnosen grundsätzlich phänomenologische Diagnosen sind.

Es werden also in der Medizin gewisse gesundheitliche Störungen zum Beispiel eine vegetative Dystonie in der Inneren Medizin oder eine Migräne oder ein Spannungskopfscherz in der Neurologie durch den charakteristischen Symptomenkomplex erkannt.

Es sind diese diagnostischen Einheiten in der Heilkunde also nicht objektivierbare Diagnosen durch die funktionelle Störungen erfasst werden bzw. sind dies funktionelle Diagnosen die sich auf Symptome und auf nicht-objektivierbare Phänomene gründen.

Dabei können diese medizinischen Diagnosen  und auch die psychiatrischen Diagnosen und ebenso die psychosomatischen Diagnosen als syndromale Diagnosen bezeichnet werden.

Durch die Zergliederung des Symptomenkomplexes erkennt man die einzelnen Merkmale, und damit die einzelnen Faktoren also die einzelnen Symptome und krankheitswertigen Phänomene dieser diagnostischen Einheit.

Erkenntnistheoretisch bzw. philosophisch betrachtet ist ein Symptomenkomplex eine systematische Einheit. Es ist dies also die Einheit der Idee,  die im Bewusstsein der erkennenden Person in der Form des Begriffs der Idee erscheint, wenn diese Person die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee durch ein synthetisches Urteil geistig auffasst. (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man kann daher auch sagen, dass es sich bei einem Symptomenkomplex um ein Konzept handelt, unter dem gewisse Erscheinungen aufgefasst werden. (vgl. mit Kant Zitat 8)

Oder man kann auch sagen, dass es sich beim Begriff eines Symptomenkomplexes um den Begriff einer bloße Idee handelt, unter dem gewisse Erscheinungen durch das Schema der Idee aufgefasst werden (vgl. mit Kant Zitat 7 und Kant Zitat 8).

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(letzte Änderung 10.01.2023, abgelegt unter: Begriff, Definition, Gutachten, Medizin, Neurologie, Psyche, Psychiatrie, Psychologie, psychische Störung, Psychopathologie, Symptom, Ursache)

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