philosophischer Beweis

Ein philosophischer Beweis ist ein Beweis, bei dem durch die Argumentation bewiesen wird was zutreffend ist.

Es überzeugt beim philosophischen Beweis also der sinnhafte Zusammenhang der Argumente.

Demgemäß wird in einem Streitfall die Plausibilität entscheiden, welcher Argumentation der Vorzug zu geben ist.

Demgemäß kann der sinnhafte Zusammenhang der Argumente im Vergleich zu einer anderen Argumentation die Richtigkeit der Sichtweise beweisen.

Es mögen zwar beide Argumentationen logisch sein, die eine überzeugt jedoch mehr, weil sie im Bewusstsein der erkennenden Person – unter Abwägung der Argumentationen gegeneinander – als die plausiblere (Vorstellung) erscheint.

Es ist ein philosophischer Beweis also ein Beweis der auf der Ebene der Vorstellungen bzw. auf der Ebene der Ideen mehr oder weniger überzeugt.  Es kann also in einem solchen Fall die Richtigkeit der Argumentation nur auf der Ebene der Ideen durch den Vergleich der Ideen mit der philosophischen Methode der Dialektik überprüft werden, was zutreffend ist. Es gibt hier keinen Probierstein der Erfahrung auf der Ebene der Objekte um den Sachverhalt zu prüfen (vgl. mit Kant Zitat 10).

Es kann in einem solchen Fall also von einer anderen Person nur durch Überlegung auf der Ebene der Ideen durch den Vergleich der Ideen geprüft werden was in welchem Umfang zutreffend ist bzw. in welchem Umfang diese Sichtweise mehr oder weniger einleuchtend und damit mehr oder weniger evident ist.

Im Gegensatz dazu ist ein tatsächlicher Beweis ein Beweis der sich auf ein demonstierbares Objekt gründet. Es ist ein tatsächlicher Beweis also ein faktischer Beweis bzw. einen objektiver Beweis.

In der Psychiatrie kann nur ein philosophischer Beweis geführt werden, weil ein Beweis in der Psychiatrie sich auf psychische Phänomene gründet und diesbezüglich nichts physisch bewiesen werden kann. Durch physische Befunde kann man in der Psychiatrie nur gelegentlich Sachverhalte erklären aber ein psychopathologisches Phänomen oder das Vorhandensein einer psychischen Störung und damit das Zutreffen einer psychiatrische Diagnose kann man durch physische Befunde nicht beweisen, weil man die Relation zwischen dem Körper und der Psyche nicht kennt (Weiteres dazu auf Poster 6: Diagnosis in Psychiatry – the Role of Biological Markers – an investigation in the light of Immanuel Kant`s philosophy).

Wenn z.B. in der Psychiatrie zwei Ärzte der Ansicht sind, dass verschiedene psychiatrische Diagnosen zutreffend sind, dann kann nicht vom Arzt A dem Arzt B bewiesen werden, dass seine Diagnose richtig ist. Ebenso kann der Arzt B dem Arzt A nicht beweisen, dass seine psychiatrische Diagnose richtig ist.

Es kann also jeder Arzt nur auf der Ebene der Vorstellungen, somit nur auf der Ebene der Ideen durch Argumentation begründen warum er diese Sichtweise vertritt.

Daher kann insbesondere in einem Fall der nicht typisch ist, weil das klinische Erscheinungsbild nicht eindeutig ist – also in einem psychiatrischen Grenzfall –  nicht wirklich reliabel und damit verlässlich bzw. nicht valide und damit eindeutig gültig aufgezeigt werden welche psychiatrische Diagnose zutreffend ist. Man kann also in der Psychiatrie die Validität und somit auch die Reliabilität einer psychiatrischen Diagnose in durch physische Befunde nicht wirklich erhöhen.

Im Gegensatz dazu kann in der Medizin oftmals – wenn zwei Ärzte eine unterschiedliche fachliche Meinung und damit eine unterschiedliche Verdachtsdiagnose als die richtige ansehen, in weiterer Folge – auf der Grundlage von objektiven Befunden allgemein gültig entschieden bzw. allgemein gültig bewiesen werden welche Diagnose zutreffend ist bzw. welche Diagnose nicht zutreffend ist.

Während also in der Medizin in vielen Fällen eine Objektivierung der Erkenntnis möglich ist hat man in der Psychiatrie diese Möglichkeit grundsätzlich nicht, weil das Wissen in der Psychiatrie auf der Grundlage von Ideen und zwar auf der Grundlage von bloßen Ideen im Sinn von Immanuel Kant erlangt wird (vgl. mit Kant Zitat 4).

Man kann also in der Psychiatrie das Wissen nur auf der Grundlage von psychiatrischen Konzepten gewinnen, die sich ihrerseits auf bloßen Ideen gründen und es ist daher ist ein physischer Beweis und damit ein allgemein gültiger Beweis nicht möglich und es handelt sich daher in der Psychiatrie, und daher auch in der psychiatrischen Forensik bei der Erörterung eines psychiatrischen Gutachtens etwa bei der Frage der Schuldfähigkeit (Diskretionsfähigkeit und Dispositionsfähigkeit) oder bei der Frage der Geschäftsfähigkeit oder der Frage der Testierfähigkeit um einen philosophischen Beweis, selbst wenn der Sachverständige im konkreten Fall auf physische Befunde hinweist die die aufgetretene psychische Störung und damit das psychische Phänomen zur Zeit der Tat bzw. zur Zeit der Handlung erklären.

Während also in der Medizin oftmals ein objektiver Beweis möglich ist gibt es in der Psychiatrie und auch in der Psychologie und Psychotherapie keinen objektiven Beweis sondern nur einen Beweis durch Argumente die mehr oder weniger einleuchtend und daher etwa für das Gericht mehr oder weniger evident erscheinen.

Es gibt also in der Psychiatrie (Psychologie, Psychotherapie und auch in anderen Bereichen) nur scheinbare Evidenz bzw. nur mehr oder weniger einleuchtende Evidenz, wohingegen in der Medizin und in den Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie usf.) in vielen Fällen augenscheinliche Evidenz gegeben ist.

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(letzte Änderung 25.09.2020, abgelegt unter: Beweis, philosophische Begriffe, Philosophie, Definition)

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