komplexes Urteil

Ein komplexes Urteil ist ein Urteil das aus einer Sequenz von mehreren einzelnen Urteilen besteht.

Zum Beispiel ist ein Wahrnehmungsurteil ein komplexes Urteil.

Im Gegensatz dazu ist ein Erfahrungsurteil ein einfaches Urteil.

In der Medizin werden vielfach komplexe Urteile gebildet, die sich aus einer Sequenz von mehreren Urteilen zusammensetzen.

Zum Beispiel werden beim Diagnostizieren in vielen Fällen zuerst einzelne Zeichen einer gesundheitlichen Störung erfasst, und es wird sodann auf der Grundlage dieser Zeichen, die diagnostische Schlussfolgerung gebildet.

In diesem Sinne gründen sich die meisten Diagnosen  auf eine Abfolge von einzelnen Urteilen, die insgesamt ein komplexes Urteil bilden.

So entsteht z.B. die Diagnose „Herzinfarkt“ aus der Verdachtsdiagnose wenn in weiterer Folge durch den Nachweis von spezifischen körperlichen Zeichen der Verdacht verifiziert werden kann, oder wenn die spezifischen Zeichen durch die Untersuchung nicht nachgewiesen werden können und damit der Verdacht falsiziert werden kann.

Man kann daher sagen, dass die Diagnose „Herzinfarkt“ vorerst auf der Grundlage von verschiedenen Überlegungen und damit durch subjektive Urteile entsteht, die zur Verdachtsdiagnose „Herzinfarkt“ führen und es wird schließlich diese Verdachtdiagnose durch  objektive Befunde (EKG Zeichen, spezifische Laborwerte etc.) nachgewiesen bzw. im gegebenen Fall verifiziert oder falsifiziert.

In diesem Sinne entsteht das Urteil „Herzinfarkt“ aus einer Abfolge von analytischen Urteilen die letztlich durch objektive Parameter verifiziert oder falsifiziert werden.

Auf diese Art und Weise bildet ein Arzt bei der Untersuchung sich vorerst subjektiv gültige Urteile, die teils synthetische Urteile und teils analytische Urteile sind. Und es kann dann der Arzt im Rahmen der körperlichen Abklärung im gegeben Fall diese subjektive Einschätzung des Sachverhalts durch objektive Befunde bzw. durch ein oder mehrere objektive Urteile überprüfen.

Daher kann man berechtigt sagen, dass der diagnostische Prozess, der z.B. zur Feststellung  „Herzinfarkt“ führt, sich auf eine Reihe von unterschiedlichen Urteilen gründet, die man insgesamt als komplexes Urteil bezeichnen kann.

Auch in der Psychiatrie gründet sich der diagnostische Prozess ebenfalls auf ein komplexes Urteil.

Auch in der Psychiatrie gründet sich der diagnostische Prozess auf eine Abfolge von Überlegungen bzw. Urteilen. Hierbei findet man jedoch keine objektiv gültigen Urteile, sondern nur subjektiv gültige Urteile.

Hingegen findet man, beim Prozess des medizinischen Diagnostizierens zum Teil einfache Urteile, die analytische Urteile sind und die auch objektiv gültig sind. Zum Beispiel kann die Diagnose eines Knochenbruchs durch ein Röntgenbild infolge des bildgebenden Befundes objektiv gültig entschieden werden. Die medizinische Diagnose Knochenbruch gründet sich also auf eine objektiv gültige Entscheidung.

Hingegen ist der diagnostische Schluss der zu einer psychiatrischen Diagnose oder zu einer psychosomatischen Diagnose führt ein nur subjektiv gültiger Schluss der sich auf ein synthetisches Urteil gründet (vgl. mit Kant Zitat 7)

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(letzte Änderung 05.12.2017, abgelegt unter Urteil, Diagnostik)

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