subjektives Urteil

Ein subjektives Urteil ist ein Urteil das für ein Subjekt gültig ist.

Immanuel Kant nennt ein solches Urteil, falls es ein empirisches Urteil ist ein Wahrnehmungsurteil.

In der Medizin ist z.B. die Feststellung, dass der Kräftezustand beim Patient abgenommen hat ein subjektives Urteil bzw. eine nur subjektiv gültige Feststellung.

In der Psychiatrie ist z.B. die Feststellung, dass beim Patienten eine depressive Störung von leichtem Grade vorliegt eine nur subjektiv gültige Feststellung bzw. gründet sich diese Feststellung auf ein Urteil, das nicht objektiv überprüft werden kann, sondern von einer anderen Person ebenfalls nur auf der Ebene ihrer Vorstellungen überprüft werden kann.

Philosophisch gesprochen kann ein subjektives Urteil nur auf der Ebene der Ideen überprüft werden, wogegen ein objektives Urteil auf der Ebene der realen Objekte bzw. auf der Ebene der physischen Objekte überprüft werden kann.

In der Psychiatrie basieren die allermeisten fachlichen Feststellungen auf subjektiven Urteilen.

Im Gegensatz dazu basieren in der Medizin die fachlichen Feststellungen zu einem großen Teil auf objektiven Urteilen und gründet sich nur ein Teil der Erkenntnisse in der Medizin auf subjektive Urteile.

 

(Beitrag in Arbeit, letztes update 15.6.2011) (1-)

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