Eine Leitlinie ist vorerst immer nur relativ gültig

Eine Leitlinie ist vorerst immer nur relativ gültig.

Erst wenn sich in einem konkreten Fall erwiesen hat, dass eine Leitlinie zutreffend ist, dann kann dieses Wissen soweit als gültiges Wissen angesehen werden.

Oftmals ist eine Leitlinie jedoch prinzipiell nur relativ gültig bzw. nur relativ zutreffend.

Dies ist in der Psychiatrie der Fall und in der Medizin bei einem Teil der Diagnosen.

In der Psychiatrie (Psychologie, Psychotherapie) trifft eine Leitlinie prinzipiell nur relativ zu.

In der Medizin trifft eine Leitlinie bei den syndromalen Diagnosen prinzipiell nur relativ zu.

Dies kommt daher weil syndromale Diagnosen in der Medizin und die psychiatrischen Diagnosen und auch die Erkenntnisse in der Psychologie und Psychotherapie generell nur auf der Grundlage von Konzepten erkannt werden.

Philosophisch gesprochen werden die psychiatrischen Diagnosen und die syndromalen Diagnosen in der Medizin auf der Grundlage von bloßen Ideen im Sinne von Immanuel Kant erkannt.

Daher sind solche Erkenntnisse immer nur relativ gültig bzw. stellt solches Wissen immer relatives Wissen dar.

Daher stellen auch Leitlinien, die auf der Grundlage von solchem Wissen gewonnen werden relatives Wissen dar das immer nur relativ gültig ist.

 

(Beitrag in Arbeit, letztes update 25.2.2011)

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