Befund

Der Befund ist das was die untersuchend Fachperson im Rahmen der Diagnostik findet.

Man kann daher auch sagen, dass der Befund das Resultat ist, das die qualifizierte Fach-Person im Rahmen ihrer fachlichen Untersuchung als Ergebnis bzw. als Teil-Ergebnis „findet“.

Dabei hat die untersuchende Person durch ihr fachliches Vorgehen in der Diagnostik dieses Erkenntisobjekt als Subjekt erkannt bzw. dieses Ergebnis/Teil-Ergebnis als Fachbefund erhoben.

Dabei muss man allerdings unterscheiden, ob sich der Befund auf etwas bezieht das mir (als Fachperson) als Gegenstand schlechthin oder nur als Gegenstand in der Idee gegeben ist (vgl. mit Kant Zitat 7).

Ich muss also unterscheiden, ob ich den Befund als Tatsache/als Objekt/als Faktum/als faktische Einheit erkennen und deswegen objektiv gültig bestimmen kann. In einem derartigen Fall gibt es also einen allgemein gültigen Maßstab bzw. ein allgemein gültiges Maß durch das ich den Befund messen kann. Ich kann auch sagen: in diesem Fall gibt es einen allgemein gültigen Beweis für diesen Befund.

Oder ob das Resultat der Befunderhebung mir nur als Vorstellung gegeben ist.

In diesem Fall handelt es sich beim Befund um eine Idee die als der Begriff der Idee in meinem Bewusstsein erscheint, wenn ich die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasse (vgl. mit Kant Zitat 7).

Und es ist evident dass ich in diesem Fall den Befund nur subjektiv gültig erkennen und bestimmen kann.

Demgemäß können gewisse Befunde nur auf Grundlage nur auf von subjektiver Evidenz erkannt und bestimmt werden, wohingegen andere auf Grundlage von objektiver Evidenz erkennbar und bestimmbar sind.

Dies ist von grundlegender Bedeutung für die unterschiedlichen Wissenschaften.

Im einen Fall gibt es für den festgestellten Befund einen allgemein gültigen Beweis im anderen Fall nur einen subjektiv gültigen Beweis.

Ich kann auch sagen: im einen Fall beruht das Wissen auf einem Erfahrungsurteil, im anderen Fall auf einem Wahrnehmungsurteil im Sinne von Immanuel Kant und demgemäß gibt es in Bezug auf eine derartige Feststellung nur einen philosophischen Beweis.

Befunde in unterschiedlichen Bereichen des Wissens:

In der universitären Medizin der Befund das Ergebnis oder ein Zwischenergebnis der körperlichen Untersuchung das der Arzt im Rahmen der (klinischen) Untersuchung oder im Rahmen der Zusatzuntersuchung im Hinblick auf die Abklärung der gesundheitlichen Störung/Krankheit findet.

In der Psychiatrie ist der psychiatrische Befund das Ergebnis das die Fachperson (Psychiater/Psychiaterin) im Rahmen der klinischen Untersuchung im Hinblick auf das Vorhandensein einer psychischen Störung feststellt.

Demgemäß ist in der Heilkunde in der Diagnostik ein Befund ein Ergebnis oder ein Zwischenergebnis einer Untersuchung das der Arzt im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsganges gefunden bzw. feststellt hat.

Dabei kann der Befund entweder das Teilergebnis (Beispiel: ein Laborwert) oder das Endergebnis liefern und damit die gesundheitliche Störung/Krankheit – somit die Diagnose bestimmen (Beispiel: plötzlich aufgetretene Schwäche im linken Arm mit Ungeschicklichkeit, bildgebender Nachweis eines Hirnarterienverschlusses).

Der Befund kann sich dabei auf einen einzelnen Parameter beziehen, oder es bezieht sich der Befund auf eine Einheit, die durch mehrere Größen/Kriterien/Parameter bestimmt wird. So kann zum Beispiel der Symptomenkomplex der durch das klinische Erscheinungsbild erkannt wird, primär die Verdachtsdiagnose liefern, die im Verbund mit weiteren Parametern (etwa Laborbefunde, bildgebende Befunde) die Krankheit in der Diagnostik bestimmt.

Dabei kann in der Diagnostik ein Befund ein objektiver Befund oder ein subjektiver Befund sein.

Es kann der Befund also entweder als faktische Einheit erkannt werden, oder es ist dies die systematische Einheit der Idee, die als der Begriff der Idee im Bewusstsein der erkennenden Person erscheint, falls die erkennende Person die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst (vgl. mit Kant Zitat 7).

Man muss also unterscheiden, ob der Befund sich auf einen tatsächlich gegebenen Gegenstand, somit auf einen Gegenstand schlechthin – im Sinne von Immanuel Kant – respektive auf ein Objekt bzw. ein Faktum bezieht, oder ob der Befund und damit das Erkenntnisobjekt uns nur als Gegenstand in der Idee gegeben ist (falls die (erkennende) Person die Merkmale der Idee durch das Schema der Idee geistig auffasst) (vgl. mit Kant Zitat 7).

Zum Beispiel sind die Laborbefunde, so z. B. die einzelnen Laborwerte in Bezug auf das Blut, etwa die einzelnen Elektrolyte/Elektrolytwerte dem Arzt als faktische Befunde und damit als Gegenstände schlechthin gegeben, andererseits sind ihm z. B. die Symptome und die nicht objektivierbaren Phänomene, die insgesamt den Symptomenkomplex bilden, nur als Gegenstand in der Idee gegeben (vgl. mit Kant Zitat 7).

Weiteres über Befunde insbesondere in der Medizin und Psychiatrie:

Man sagt in der Medizin und in der Psychiatrie, dass der Arzt bei der Untersuchung den Befund erhebt – und man meint damit, dass er ihn im Rahmen der Untersuchung als Ergebnis findet/gefunden/festgestellt hat.

In der Medizin spricht man vom medizinischen Befund, oftmals auch vom körperlichen Befund, falls er im Rahmen der körperlichen (klinischen) Untersuchung erhoben wird.

In der Psychiatrie spricht man vom psychischen Befund oftmals auch vom psychiatrischen Befund oder vom psychopathologischen Befund.

Die Befunde der klinischen Untersuchung können in der Medizin die körperlichen Krankheitszeichen der gesundheitlichen Störung aufzeigen, hingegen die psychischen Befunde in der Psychiatrie die  Krankheitszeichen der psychischen Störung.

Demgemäß führen diese Befunde zur Bestimmung der medizinischen Diagnose, oder zur Bestimmung der psychiatrischen Diagnose, falls eine krankheitswertige körperliche Störung der Gesundheit oder eine krankheitswertige Störung der Psyche vorliegt.

In der Medizin gibt es Befunde, die objektiv gültig festgestellt werden können, und andererseits Befunde, die nur subjektiv gültig festgestellt werden können.

Zum Beispiel ist ein Befund, der sich auf ein körperliches Objekt oder das Zeichen eines körperlichen Objekts, also auf ein körperliches Zeichen bezieht – das direkt oder indirekt wahrgenommen werden kann – ein objektiver Befund (z.B. ein Knochenbruch der direkt sichtbar ist, oder der indirekt auf einem Röntgenbild als bildgebender Befund sichtbar ist, ist ein objektiver Befund).

Im Gegensatz dazu ist z.B. die Mitteilung des Patienten, dass er Schmerzen hat, ein nur subjektiv feststellbares Zeichen bzw. ein Befund, der nicht objektiv erhoben werden kann, sondern der nur subjektiv erfasst bzw. nur subjektiv gültig erkannt werden kann (vgl. mit Kant Zitat 9).

Ein objektiver Befund gründet sich also auf ein objektives, körperliches Zeichen bzw. auf ein Objekt (vgl. mit Kant Zitat 9) und es kann daher ein solcher Befund auf Grundlage von Fakten allgemein gültig bestimmt werden.

Das entscheidende Kriterium für einen objektiven Befund ist, dass dieser durch das Objekt bestimmt wird. Mit anderen Worten: es muss dieser Befund unabhängig vom erkennenden Subjekt erkennbar sein. (vgl. mit Kant Zitat 9).

Demgemäß wird ein objektiver Befund durch ein Erfahrungsurteil im Sinne von Immanuel Kant erkannt, hingegen ein subjektiver Befund durch ein Wahrnehmungsurteil.

Ein nur subjektiv gültiger Befundes hängt also wesentlich von den Vorstellungen/Ideen/der Sichtweise der erkennenden Person, und nicht nur vom gegebenen Sachverhalt ab. Mit anderen Worten: es hängt hier das letztlich erlangte Wissen also wesentlich vom (erkennenden) Subjekt ab (vgl. mit Kant Zitat 9)

In der Psychiatrie und auch in der Psychologie wird bei der Erhebung eines psychischen Befundes ein Befund auf Grundlage der aufgefundenen psychischen Symptome und psychischen Phänomene  festgestellt.

Ein solcher Befund gründet sich also auf Merkmale, die im Bewusstsein der erkennenden Person in der Form der Begriffe von Ideen erscheinen.

Daher ist ein solcher Befund nur subjektiv gültig, weil die Erkenntnis von Voraussetzungen abhängig ist, die im Subjekt gelegen sind.

In der Psychiatrie können nur ausnahmsweise objektive Befunde festgestellt werden. Zum Beispiel kann unter Umständen bei einem Rausch-Syndrom Alkohol im Blut bzw. in der Atemluft objektiv nachgewiesen werden. Der psychische Zustand als solcher kann jedoch nicht aus objektiv feststellbaren Parametern abgeleitet werden – man kann z.B. nicht aus dem Promille Gehalt im Blut erkennen und wissen was für ein klinisches Erscheinungbild manifest ist – man kann höchstens annehmen, dass eine mehr oder weniger ausgeprägte Berauschung – als klinische Erscheinung – vorliegt. Und es zeigt die klinische Erfahrung, dass der Grad der Berauschung also der Berauschungszustand bei gleichem Blutspiegel von Fall zu Fall durchaus verschieden sein kann.

Wie man leicht einsehen kann, macht es in der Diagnostik einen großen Unterschied, ob die jeweilige Diagnose sich auf objektive Befunde oder auf subjektive Befunde gründet.

Anmerkung: Dem Begriff „Befund“ in der Deutschen Sprache entspricht im Englischen der Begriff  „medical finding“.

Abschließend kann man also festhalten, dass gewisse Befunde auf Grundlage von objektiver Evidenz erkannt und bestimmt werden, andere jedoch nur auf Grundlage von subjektiver Evidenz. Dieser Sachverhalt und die daraus für die jeweilige Praxis und Wissenschaft resultierenden Konsequenzen sollten beachtet und berücksichtigt werden.

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(letzte Änderung: 08.12.2023, abgelegt unter: Befund, Definition, Diagnostik, Evidenz, Gutachten, Medizin, Psychiatrie, Psychosomatik, Medizinische Diagnostik, Wissenschaft)

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