medizinisches Gutachten

Ein medizinisches Gutachten ist ein Gutachten über einen medizinischen Sachverhalt, somit eine fachliche Expertise über den konkreten medizinischen Sachverhalt wie er durch eine qualifizierte, medizinische Fachperson zu beurteilen ist.

In seinem medizinischen Gutachten erhebt ein Sachverständiger den medizinischen Befund und benennt ihn durch die treffende medizinische Diagnose; in weiterer Folge beurteilt und bewertet er den Sachverhalt und beantwortet die an ihn gerichteten Fragen.

Das heißt der Sachverständige bzw. der Gutachter bezieht eine fachliche Stellungnahme zum medizinischen Sachverhalt und erstattet darüber sein medizinisches Gutachten.

In diesem Sinn kann ein ausgebildeter Arzt ein medizinisches Gutachten und damit ein ärztliches Gutachten zum Sachverhalt abgeben.

Es kann ein ausgebildeter Arzt also auf der Grundlage seiner fachlichen Kenntnis, sowie auf Basis seiner klinischen Erfahrung und gutachterlichen Erfahrung seine fachliche Meinung und damit seine fachliche Stellungnahme (fachliche Expertise) zum Sachverhalt abgeben, die grundsätzlich ein medizinisches Gutachten ist.

Dabei stützt sich ein ärztliches Gutachten auf die Anamnese (Krankengeschichte) sowie auf den erhobenen medizinischen Befunde. Und es besteht der medizinische Befund aus dem vom Arzt erhobenen klinischen Befund und eventuell aus Zusatzbefunden.

Auf der Grundlage dieser Informationen erstattet der Arzt sein Gutachten. Bei seinem Gutachten handelt es sich also um ein fachliches Urteil das auf der Grundlage dieser Befunde getroffen wird und durch das die gestellten Fragen beantwortet werden. Dabei ergibt sich das gutachterliche Urteil des Sachverständigen aus der gutachterlichen Idee, die er im Rahmen der Erhebung seines Befundes entwickelt hat.

Ein Facharzt eines medizinischen Fachbereichs erstattet ein fachärztliches medizinisches Gutachten. Hingegen ein Arzt für Allgemeinmedizin ein ärztliches Gutachten soweit ihm dies auf Grundlage seines Fachwissens möglich ist.

Ein medizinisches Gutachten stützt sich also auf die Krankengeschichte, die Anamnese und auf den (ärztlichen bzw. fachärztlichen) Befund. Auf der Grundlage des klinischen- bzw. des gutachterlichen Befundes und der Zusatzbefunde wird die entsprechende medizinische Diagnose gestellt und unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts werden, die zum Beispiel vom Gericht gestellten Fragen vom Sachverständigen beantwortet.

Das ärztliche Gutachten geht also von der medizinischen Diagnose – die meistens mit der gutachterlichen Diagnose übereinstimmt – aus, sowie auch von weiteren Informationen bzw. weiterem fachlichen Wissen das der Gutachter in Folge seines gutachterlichen Befundes erhoben hat.

Die medizinische Diagnose bildet in der Regel also die Grundlage, von der aus die gestellten Fragen beantwortet werden.

Dabei hat der Sachverständige zuerst die gesundheitliche Störung bzw. die Krankheit im Rahmen seiner Befundaufnahme festgestellt und erst in weiterer Folge die anstehenden Fragen beantwortet. Dabei spielen fallweise empirische Befunde und Kenntnisse wie sie im Rahmen der wissenschaftlichen Studien und überhaupt im Rahmen der Wissenschaft des Faches bekannt sind eine gewisse Rolle.

Aus der medizinischen Diagnose und den sonstigen Information, wie sie der Sachverständige erhoben hat, leitet er also seine gutachterlichen Schlussfolgerungen ab, und er beantwortet auf dieser Grundlage, die an ihn gestellten Fragen.

Das heißt der Sachverständige erstattet auf der Grundlage dieses fachlichen Wissens sein medizinisches Gutachten. In einem Gerichtsverfahren dient ein medizinisches Gutachten in der Regel als Sachverständigenbeweis.

In diesem Sinn erstatten Ärzte und insbesondere Fachärzte der verschiedenen Fachbereiche (Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Orthopädie, Neurologie, Hals-Nasen-Ohren Heilkunde, Pulmologie, Augenheilkunde, Pathologie, Gerichtsmedizin usf.) medizinische Fachgutachten zu den jeweiligen gesundheitlichen Störungen (Krankheiten) und Befunden ihres Fachbereichs oder zur vorliegenden Befindlichkeitsstörung, zur Leistungseinschränkung.

Oftmals wird ein medizinisches Gutachten vom Sachverständigen auch für ein Amt / eine Behörde erstattet, so etwa bei der Frage der Lenkereignung im Hinblick auf die Voraussetzungen für das Lenken eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (Führerscheingutachten). Oder es wird ein medizinisches Gutachten für das Gericht erstattet, wenn es etwa um die Frage der Berufsfähigkeit, die Frage der Arbeitsfähigkeit, die Frage des Schmerzengeldes etwa nach einem erlittenen Unfall geht etc.

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Weiteres zu medizinischen Gutachten untersucht und diskutiert auf Grundlage der Philosophie von Immanuel Kant in meinem Buch:

Diagnostik, Klassifikation und Systematik in Psychiatrie und Medizin

erschienen im April 2019 im Verlag tredition

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(letzte Änderung 10.03.2020, abgelegt unter: Gutachten, Medizin, Definition, Neurologie)

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